Hygiene beim ambulanten Operieren in Klinik und Praxis
In den letzten Jahren ist eine Tendenz zu ambulanten Operationen zu beobachten. Alleine in Frankfurt am Main sind mehr als 300 Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung als ambulant operierende Ärzte gemeldet und zugelassen. Generell gilt: Ambulante Operationen dürfen nicht mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden sein als operative Eingriffe im Rahmen einer stationären Behandlung.
Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unterliegen auch "Einrichtungen für ambulantes Operieren“ der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Darüber hinaus wurden diese Einrichtungen per Gesetz verpflichtet, in Hygieneplänen ihre innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen sowie das Auftreten nosokomialer Infektionen sowie von Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen gegen Antibiotika zu erfassen und zu bewerten (§ 23 IfSG).
Für die Praxen in Frankfurt am Main haben wir nachfolgende Informationen zusammengestellt.
Stand: August 2017
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Des weiteren bieten wir Ihnen kostenlos einen Muster-Hygieneplan für Arztpraxen als Word-Dokument an, den Sie nach Anpassen an die Anforderung Ihrer Praxis einsetzen können.
Stand: August 2017