Hygiene in Krankenhäusern - Hygienefachpersonal

Hygiene in Krankenhäusern - Hygienefachpersonal

Hygiene in Krankenhäusern in Frankfurt am Main

Hygiene in Krankenhäusern - Hygienefachpersonal

Im September 2009 wurde die Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) "Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen" publiziert. U.a. wird dort bei einer Richtgröße ab 400 Betten ein/e hauptamtliche/r Krankenhaushygieniker/in in Abhängigkeit vom Risikoprofil der Einrichtungen für sinnvoll erachtet, sowie 1 Hygienefachkraft (HFK) pro 100 Betten der Kategorie A (Intensiv- und Komplexbehandlung; isolierte Patienten), 1 HFK pro 200 Betten Kategorie B (Operative Eingriffe, invasive Diagnostik) und 1 HFK pro 500 Betten Kategorie C; darüber hinaus wird 1 HFK pro 50.000 ambulanter Fälle gefordert.

Unmittelbar nach Veröffentlichung dieser KRINKO-Empfehlung bat das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main alle Krankenhäuser in seinem Bereich, den Bedarf des eigenen Hauses an Hygienefachpersonal, insbesondere an Hygienefachkräften anhand dieser Vorgaben zu ermitteln und dem Amt zur Verfügung zu stellen, ebenso wie die tatsächliche derzeitige Organisationsstruktur und Ausstattung mit Hygienefachpersonal. Damit wurde der Umsetzungsgrad der Richtlinie in der Realität der Frankfurter Krankenhäuser ermittelt und der ggf. nötige weitere Bedarf an Hygienefachpersonal erhoben. Der Bedarf an Krankenhaushygienikern wurde seitens der KRINKO im Jahr 2016 überarbeitet und neu festgelegt (s. Anlage).

 

Im Jahr 2011 wurde das Infektionsschutzgesetz novelliert; demnach wird davon ausgegangen, dass die Anforderungen an die Hygiene erfüllt sind, wenn die Empfehlungen der KRINKO eingehalten werden (Vermutungsregel). Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der inzwischen in Kraft getretenen hessischen Hygieneverordnung führt die Hygieneabteilung des Gesundheitsamtes nochmals eine Umfrage in 2012 durch.

In einem Krankenhaus wird schon seit Jahren das Konzept der Hygienebeauftragten in der Pflege mit gutem Erfolg umgesetzt; dieses Konzept wurde gemeinsam mit dem Gesundheitsamt veröffentlicht.

 

Detaillierte Ergebnisse der Umfrage von 2009 finden Sie im Jahresbericht 2009/10 S.16 ff und in der folgenden Publikationen:

 

  • Heudorf U, Exner M.:
    Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen: Richtlinie und Realität 2009 – Ergebnisse aus Frankfurt am Main. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz (2011) 54: 372-377.

 

  • Heudorf U, Mauritz I, Sold M:
    Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen: Positive Erfahrungen mit dem Konzept Hygienebeauftragte in der Pflege. Hygiene und Medizin (2011) 36: 134-140.

 

Stand: August 2017

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