Sterbefälle von Vertriebenen, Aussiedlern oder Spätaussiedlern

Sterbefälle von Vertriebenen, Aussiedlern oder Spätaussiedlern

Standesamt

Sterbefälle von Vertriebenen, Aussiedlern oder Spätaussiedlern

 

Sterbefälle von Vertriebenen, Aussiedlern oder Spätaussiedlern
ohne deutsche Personenstandsurkunden.

Die Anmeldung von Sterbefällen ist täglich während der Öffnungszeiten des Standesamtes möglich, außerhalb der Öffnungszeiten nur nach vorheriger Vereinbarung.

Kontaktieren Sie bitte:         

 

Standesamtsbezirk Mitte:

Telefon: +49 69 21273505

E-Mail: anmeldung.sterbefaelle@stadt-frankfurt.de

 

Standesamtsbezirk Höchst:

Telefon: +49 69 21245570

E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

 

 

Grundsätzlich benötigen wir in jedem Fall
 - den Registrierschein der/des Verstorbenen und des Ehepartners,
 - die Erklärung zur Namensführung nach § 94 BVFG (soweit vorhanden)
 - und Einbürgerungsurkunden oder Staatsangehörigkeitsausweise (soweit vorhanden) sowie den Personalausweis oder den Reisepass.

Alle Übersetzungen müssen nach den ISO-Normen gefertigt sein.

Ohne Personenstandsurkunden kann ein Sterbefall nicht beurkundet werden.
Es ist möglich, Personenstandsurkunden von ehemaligen deutschen Standesämtern, zum Beispiel im heutigen Polen oder der Tschechischen Republik anzufordern.
Sollten Sie der polnischen Sprache nicht mächtig sein, bekommen Sie von uns einen Vordruck für Ihr Anschreiben.

Für andere Landessprachen wenden Sie sich bitte an einen Übersetzer.
Sollten Sie ausschließlich Urkunden vorlegen können, in denen Vor- und Familiennamen in eine ausländische Schreibweise übertragen sind (zum Beispiel Elzbieta statt Elisabeth), ist der Sterbefall mit diesen Namen zu beurkunden.
Bitte prüfen Sie daher genau, ob Sie nicht doch noch deutsche Personenstandsurkunden besitzen.
Deutsche Personenstandsurkunden von Kindern, in denen auch die Namen der Eltern angegeben sind (z.B. Eheregisterauszug), dienen auch als Nachweis der Namensführung.

War die/der Verstorbene ledig?
Wir benötigen zusätzlich zu den o.g. Dokumenten im Original:
 - eine Geburtsurkunde mit Übersetzung oder eine internationale Urkunde.


War die/der Verstorbene verheiratet?

Wir benötigen zusätzlich zu den o.g. Dokumenten im Original:
 - eine Eheurkunde mit Übersetzung. Sollten in der Eheurkunde Geburtsdatum und Geburtsort der/des Verstorbenen nicht angegeben sein, benötigen wir auch eine Geburtsurkunde mit  Übersetzung oder eine internationale Urkunde.

War die/der Verstorbene verwitwet?
Wir benötigen zusätzlich zu den o.g. Dokumenten im Original:
 - eine Eheurkunde und eine Sterbeurkunde mit Übersetzungen. Sollten in der Eheurkunde Geburtsdatum und Geburtsort der/des Verstorbenen nicht angegeben sein, benötigen wir auch eine Geburtsurkunde mit Übersetzung oder eine internationale Urkunde.


War die/der Verstorbene im Ausland geschieden?

Wir benötigen zusätzlich zu den o.g. Dokumenten im Original:
 - eine Eheurkunde und ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und die dazugehörigen Übersetzungen.

Die Rechtskraft des ausländischen Scheidungsurteils muss in Deutschland nochmals überprüft werden. Dies nimmt erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch.
Sollten in der Eheurkunde Geburtsdatum und Geburtsort der/des Verstorbenen nicht angegeben sein, benötigen wir auch eine Geburtsurkunde mit Übersetzung oder eine internationale Urkunde.


 

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