Sterbefälle von Vertriebenen, Aussiedlern oder Spätaussiedlern
Sterbefälle von Vertriebenen,
Aussiedlern oder Spätaussiedlern
ohne deutsche Personenstandsurkunden.
Die Anmeldung von Sterbefällen ist täglich während der Öffnungszeiten des Standesamtes möglich, außerhalb der Öffnungszeiten nur nach vorheriger Vereinbarung.
Kontaktieren Sie bitte:
Standesamtsbezirk Mitte:
Telefon:
E-Mail: anmeldung.sterbefaelle@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Höchst:
Telefon:
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Grundsätzlich benötigen wir in jedem Fall
- den
Registrierschein der/des Verstorbenen und des Ehepartners,
- die Erklärung
zur Namensführung nach § 94 BVFG (soweit vorhanden)
- und
Einbürgerungsurkunden oder Staatsangehörigkeitsausweise (soweit vorhanden)
sowie den Personalausweis oder den Reisepass.
Alle Übersetzungen müssen nach den ISO-Normen gefertigt sein.
Ohne Personenstandsurkunden kann ein Sterbefall nicht beurkundet werden.
Es ist möglich, Personenstandsurkunden von ehemaligen deutschen
Standesämtern, zum Beispiel im heutigen Polen oder der Tschechischen Republik
anzufordern.
Sollten Sie der polnischen Sprache nicht mächtig sein, bekommen Sie von uns
einen Vordruck für Ihr Anschreiben.
Für andere Landessprachen wenden Sie sich bitte an einen Übersetzer.
Sollten Sie ausschließlich Urkunden vorlegen können, in denen Vor- und
Familiennamen in eine ausländische Schreibweise übertragen sind (zum Beispiel
Elzbieta statt Elisabeth), ist der Sterbefall mit diesen Namen zu beurkunden.
Bitte prüfen Sie daher genau, ob Sie nicht doch noch deutsche
Personenstandsurkunden besitzen.
Deutsche Personenstandsurkunden von Kindern, in denen auch die Namen der
Eltern angegeben sind (z.B. Eheregisterauszug), dienen auch als Nachweis der
Namensführung.
War die/der Verstorbene ledig?
Wir benötigen zusätzlich zu den o.g. Dokumenten im Original:
- eine
Geburtsurkunde mit Übersetzung oder eine internationale Urkunde.
War die/der Verstorbene verheiratet?
Wir benötigen zusätzlich zu den o.g. Dokumenten im Original:
- eine
Eheurkunde mit Übersetzung. Sollten in der Eheurkunde Geburtsdatum und
Geburtsort der/des Verstorbenen nicht angegeben sein, benötigen wir auch eine
Geburtsurkunde mit Übersetzung oder eine internationale Urkunde.
War die/der Verstorbene verwitwet?
Wir benötigen zusätzlich zu den o.g. Dokumenten im Original:
- eine Eheurkunde
und eine Sterbeurkunde mit Übersetzungen. Sollten in der Eheurkunde Geburtsdatum
und Geburtsort der/des Verstorbenen nicht angegeben sein, benötigen wir auch
eine Geburtsurkunde mit Übersetzung oder eine internationale Urkunde.
War die/der Verstorbene im Ausland geschieden?
Wir benötigen zusätzlich zu den o.g. Dokumenten im Original:
- eine
Eheurkunde und ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und die
dazugehörigen Übersetzungen.
Die Rechtskraft des ausländischen Scheidungsurteils muss in Deutschland
nochmals überprüft werden. Dies nimmt erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch.
Sollten in der Eheurkunde Geburtsdatum und Geburtsort der/des Verstorbenen
nicht angegeben sein, benötigen wir auch eine Geburtsurkunde mit Übersetzung
oder eine internationale Urkunde.