Neuerungen zum Thema Familienbuch

Neuerungen zum Thema Familienbuch

Standesamt

Neuerungen zum Thema Familienbuch

Aufgrund gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Änderungen ist es aktuell nicht mehr möglich,eine beglaubigte Abschrift von dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch in Form einer Personenstandsurkunde auszustellen.

Es besteht aber die Möglichkeit, eine amtlich beglaubigte Abschrift (einfache öffentliche Urkunde) von dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch zu erhalten.

Ob ein Amt/eine Behörde eine einfache öffentliche Urkunde als ausreichenden Nachweis der Ehe-/Vorehedaten akzeptiert, erfragen Sie bitte vor Ihrer Bestellung direkt bei der entsprechenden Behörde.

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