Nachweis der Eheschließung
Nachweis der Eheschließung
Was ist ein Heiratsregister/Familienbuch/Heiratseintrag?
Für Eheschließung ab dem 01. 01. 2009 wird ein Eheregister angelegt.
Für Eheschließung nach dem 31. Dezember 1957 in den alten Bundesländern und nach dem 02. Oktober 1990 in den neuen Bundesländern wurde automatisch im Anschluss an die Trauung ein Familienbuch angelegt.
Für Eheschließung vor 1958 bzw. 1990 wurde ein Heiratseintrag erstellt.
Familienbücher werden nach Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes
zum 01.01.2009 nur noch als Heiratseinträge fortgeführt.
Heiratseinträge und Eheregister enthalten Angaben über die Ehegatten,
Eheschließungsdaten, Namensführung der Ehegatten und die Auflösung der Ehe.
Die Einträge über die Eltern der Ehegatten, die Staatsangehörigkeit und die
Einträge über die Kinder werden nicht mehr fortgeführt und haben somit keine
Beweiskraft mehr.
Das Familienbuch ist nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln, das in Besitz
der Familie ist und eine Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde,
Sterbeurkunde) enthält.
Familienbücher wurden bis 31.12.2008 auf Antrag der Ehegatten, deren Eltern
oder Kinder angelegt,
wenn die
Eheschließung im Ausland stattfand. Voraussetzung dafür ist, dass ein Ehegatte
deutscher Staatsangehöriger ist oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer,
anerkannter Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling seinen gewöhnlichen
Aufenthalt im Inland hatte
oder
wenn die
Eheschließung zwischen dem 31. Dezember 1957 und dem 03. Oktober 1990 in den
neuen Bundesländern stattfand
oder
wenn die Ehe
im Inland vor einem ordnungsgemäß ermächtigten Person eines Staates geschlossen
worden war, dem ein Ehegatte angehörte und kein Ehegatte Deutscher war.
Was kann ich tun, wenn die Ehe im Ausland geschlossen
wurde?
Eheschließungen im Ausland oder vor einer ermächtigten Person im Inland
können ab 01. 01. 2009 auf Antrag im Eheregister beurkundet werden
(Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe).
Zuständig ist das Standesamt am Wohnsitz des Antragstellers.
Voraussetzungen für die Antragstellung:
Ein
Ehegatte/Lebenspartner muss deutscher Staatsangehöriger oder
Staatenloser,
heimatloser
Ausländer,
anerkannter
Asylberechtigter oder
ausländischer Flüchtling sein.
Wichtiger Hinweis
Die nachfolgende Aufstellung kann leider nicht abschließend sein, da jeder
Fall individuell ist. Unsere Mitarbeiter/-innen informieren Sie gerne
ausführlich über alle Einzelheiten.
Erforderliche Unterlagen:
Allgemein:
Heiratsurkunde
der im Ausland geschlossenen Ehe, erforderlichenfalls mit Legalisation durch
die Deutsche Auslandsvertretung oder Apostille durch die zuständige Behörde des
Eheschließungslandes
Geburtsurkunden
(bei Geburt im Ausland)
Beglaubigter
Registerausdruck aus dem Geburtenbuch (bei Geburt im Inland)
Gültiger
Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
ggf.
Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
Übersetzungen
aller fremdsprachigen Urkunden durch einen vereidigten deutschen Dolmetscher
Waren Sie bereits vorher schon einmal verheiratet,
benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
Eheurkunde
der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
Heiratsurkunde
aller Vorehen, wenn die Eheschließungen im Ausland stattfanden
Nachweise
über die Auflösung der Ehe(n) (Scheidungsurteil(e)/Sterbeurkunde(n))
ggf.
Anerkennungsurkunde der ausländischen Scheidung durch das Oberlandesgericht
Bitte legen Sie alle Urkunden im Original vor.
Termin zur Antragstellung
Zur Nachbeurkundung der im Ausland stattgefundenen Eheschließung/Begründung
der Lebenspartnerschaft müssen beide Ehegatten persönlich beim Standesamt des
Wohnsitzes vorsprechen.
Beim Standesamt Mitte und Höchst in Frankfurt am Main werden diese Anträge nach
Terminvereinbarung entgegengenommen.
Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung, falls Sie noch Fragen
haben oder einen Termin vereinbaren möchten.
Standesamtsbezirk Mitte in Frankfurt am Main
Telefon: 069/212-73502 (Hotline)
Telefax: 069/212-36075
Standesamtsbezirk Höchst in Frankfurt am Main
Telefon: 069/212-45570 (Hotline)
Telefax: 069/212-45764
Kosten:
94,00 €
für die Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe/Lebenspartnerschaft
23,50 €
für jede Erklärung zur Namensführung
12,00 € pro Urkunde
12,00 € pro Bescheinigung