Mehrstaatigkeit für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz
Mehrstaatigkeit für
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz
Nach derzeitigem Staatsangehörigkeitsgesetz werden Staatsangehörige aus den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz generell eingebürgert,
ohne dass es auf die Abgabe oder den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
ankommt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne telefonisch unter der Telefonnummer