Mehrstaatigkeit für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz

Mehrstaatigkeit für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz

Standesamt

Mehrstaatigkeit für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz

Mehrstaatigkeit für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz

Nach derzeitigem Staatsangehörigkeitsgesetz werden Staatsangehörige aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz generell eingebürgert, ohne dass es auf die Abgabe oder den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit ankommt.

 

Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne telefonisch unter der Telefonnummer +49 69 21236291. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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