Heiraten im Ausland
Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r und möchten sich im Ausland das Ja-Wort geben?
Heiraten im Ausland
Bitte erfragen Sie bei den Behörden des Landes, in dem die Hochzeit
stattfinden soll, nach den Unterlagen, die dort von Ihnen zur
Hochzeit benötigt werden. Ihr Ansprechpartner hierfür ist in der
Regel das örtliche Standesamt oder die jeweilige Vertretung in Deutschland
(Botschaft bzw. Konsulat).
Sollten Sie eine Familienstands- oder Ledigkeitsbescheinigung benötigen, aus der ausschließlich Ihre Daten (ohne die Daten Ihrer
Partnerin/Ihres Partners) hervorgehen, so genügt eine Aufenthaltsbescheinigung
des Bürgeramts, da hierin unter anderem Ihr aktueller Familienstand bescheinigt
wird.
Verlangt jedoch das ausländische Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen, so
handelt es sich hierbei um eine Bescheinigung des Standesamtes darüber, dass
nach deutschem Recht keine Ehehindernisse für die Hochzeit zwischen Ihnen und Ihrer Partnerin/Ihrem Partner
bestehen.
Für diese Überprüfung werden Unterlagen von Ihnen und Ihrer
Partnerin/Ihrem Partners benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie vom Standesamt Ihres
Wohnortes.
Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger ein
Ehefähigkeitszeugnis benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde oder an Ihre Botschaft.
Welche Unterlagen benötigen Sie zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses?
Damit wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen nennen können, benötigen wir zunächst einige persönliche Angaben von Ihnen.
Bitte füllen Sie den Fragebogen Auskunft EheExternal Link vollständig aus. Nach Eingang des Fragebogens senden wir Ihnen in der Regel innerhalb von einer Woche eine Auflistung mit den erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu.
Sowie Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses vorliegen, bitten wir Sie unter der Telefonnummer