Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuer

Kommunale Steuern, Gebühren und Beiträge

Zweitwohnungssteuer

Die Stadt Frankfurt am Main erhebt seit dem 01. Januar 2019 eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer.

Steuergegenstand

Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Das „Innehaben“ einer Zweitwohnung setzt eine tatsächliche Verfügungsmacht und rechtliche Verfügungsbefugnis an der Wohnung im Erhebungszeitraum voraus. Eine Zweitwohnung innehaben können daher nur Eigentümer:innen, Mieter:innen oder sonstige dauernutzungsberechtigte Personen. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist oder die jemand neben der Hauptwohnung für den persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf der Familienmitglieder innehat. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass sie vorübergehend nicht oder anders genutzt wird.

Steuersatz

Die Zweitwohnungssteuer beträgt jährlich 10 v. H. der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage der Steuer ist die jährliche Nettokaltmiete bzw. die ortsübliche Miete nach dem MietspiegelInternal Link der Stadt Frankfurt am Main.

Rechtsgrundlagen

- Gesetz über Kommunale Abgaben
- Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Zweitwohnungssteuersatzung)

Bankverbindung

Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE95 5005 0201 0200 6563 17
BIC: HELADEF1822
(Bitte Buchungszeichen bei Zahlung angeben)

Dokumente zum Download

Stephanstraße 15
60313 Frankfurt am Main
Telefon
Auskunft zur Hundesteuer, Spielapparatesteuer und zur Steuer auf Vergnügen besonderer Art
Auskunft zum Tourismusbeitrag
Auskunft zur Zweitwohnungssteuer
E-Mail

Öffnungs- und Sprechzeiten

Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.

Wir sind an folgenden Tagen für Sie da:

Mo - Do
07:30 - 16:00 Uhr
Fr
07:30 - 13:00 Uhr

Anfahrtsinformationen

U-Bahn: Linien U4 - U7, Haltestelle Konstablerwache oder Linien U1 - U3 + U6 - U8, Haltestelle Hauptwache, Haltestelle Eschenheimer Tor

S-Bahn: alle Linien, Haltestelle Konstablerwache + Hauptwache

Ihre Anreise:

Bus & Bahn External Link
Radroute External Link