Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt seit dem 01. Januar 2019 eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer.
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt seit dem 01. Januar 2019 eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer.
- Gesetz über
Kommunale Abgaben
- Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Zweitwohnungssteuersatzung)
Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum
geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen
Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.
Wir sind an folgenden Tagen für Sie da:
U-Bahn: Linien U4 - U7, Haltestelle Konstablerwache oder Linien U1 - U3 + U6 - U8, Haltestelle Hauptwache, Haltestelle Eschenheimer Tor
S-Bahn: alle Linien, Haltestelle Konstablerwache + Hauptwache
Ihre Anreise: