Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt seit dem 1. Januar 2019 eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer.
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt seit dem 1. Januar 2019 eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer.
- Gesetz über
Kommunale Abgaben
- Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Zweitwohnungssteuersatzung)