Hundesteuer
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt eine Steuer auf das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken im Stadtgebiet Frankfurt am Main als örtliche Aufwandssteuer.
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt eine Steuer auf das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken im Stadtgebiet Frankfurt am Main als örtliche Aufwandssteuer.
Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum
geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen
Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.
Wir sind an folgenden Tagen für Sie da:
U-Bahn: Linien U4 - U7, Haltestelle Konstablerwache oder Linien U1 - U3 + U6 - U8, Haltestelle Hauptwache, Haltestelle Eschenheimer Tor
S-Bahn: alle Linien, Haltestelle Konstablerwache + Hauptwache
Ihre Anreise: