Hundesteuer

Hundesteuer

Kommunale Steuern, Gebühren und Beiträge

Hundesteuer

Die Stadt Frankfurt am Main erhebt eine Steuer auf das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken im Stadtgebiet Frankfurt am Main als örtliche Aufwandssteuer.

 

Steuergegenstand

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main.

Steuersatz

Die Steuer beträgt je Kalenderjahr für jeden Hund 102 €, für gefährliche Hunde beträgt die Steuer 900 €.

Rechtsgrundlagen

- Gesetz über Kommunale Abgaben
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main

Bankverbindung

Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE06 5005 0201 0200 0771 80
BIC: HELADEF1822
(Bitte Kassenzeichen bei Zahlung angeben)

Dokumente zum Download

Stephanstraße 15
60313 Frankfurt am Main
Telefon
Auskunft zur Hundesteuer, Spielapparatesteuer und zur Steuer auf Vergnügen besonderer Art
Auskunft zum Tourismusbeitrag
Auskunft zur Zweitwohnungssteuer
E-Mail

Öffnungs- und Sprechzeiten

Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.

Wir sind an folgenden Tagen für Sie da:

Mo - Do
07:30 - 16:00 Uhr
Fr
07:30 - 13:00 Uhr

Anfahrtsinformationen

U-Bahn: Linien U4 - U7, Haltestelle Konstablerwache oder Linien U1 - U3 + U6 - U8, Haltestelle Hauptwache, Haltestelle Eschenheimer Tor

S-Bahn: alle Linien, Haltestelle Konstablerwache + Hauptwache

Ihre Anreise:

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