Hundesteuer

Hundesteuer

Kommunale Steuern, Gebühren und Beiträge

Hundesteuer

Die Stadt Frankfurt am Main erhebt eine Steuer auf das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken im Stadtgebiet Frankfurt am Main als örtliche Aufwandssteuer.

 

Steuergegenstand

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main.

Steuersatz

Die Steuer beträgt je Kalenderjahr für jeden Hund 102 €, für gefährliche Hunde beträgt die Steuer 900 €.

Rechtsgrundlagen

- Gesetz über Kommunale Abgaben
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main

Bankverbindung

Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE06 5005 0201 0200 0771 80
BIC: HELADEF1822
(Bitte Kassenzeichen bei Zahlung angeben)

Dokumente zum Download

Häufig gestellte Fragen zur Hundesteuer der Stadt Frankfurt am Main

Wann ist der Hund anzumelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden.

Gibt es Ausnahmen?

Sollte eine bereits in Ihrem Haushalt befindliche Hündin Nachwuchs bekommen, so sind die Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie drei Monate alt geworden sind, anzumelden.

Wann ist der Hund abzumelden?

Endet die Hundehaltung in Frankfurt am Main, so ist dies dem Kassen- und Steueramt innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Veränderung anzuzeigen. Gleichzeitig ist die Hundesteuermarke zurückzugeben. Im Falle der Veräußerung des Hundes ist der Name und die Anschrift d. Erwerberin:Erwerbers mitzuteilen.

Wie und wo kann ich meinen Hund an- und abmelden?

Die Hundean- oder abmeldung kann schriftlich oder elektronisch über den vom Kassen- und Steueramt bereitgestellten Online-Service erfolgen.

Informationen zur Hundesteuermarke

Für jeden Hund, dessen Haltung im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt Frankfurt am Main bleibt, ausgegeben. Die Hunde sind mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. Das Kassen- und Steueramt gibt alle fünf Jahre neue Hundesteuermarken aus. Die Dauer der Gültigkeit ist auf der Hundesteuermarke eingeprägt. Eine neue Steuermarke wird rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der aktuellen Hundesteuermarke zugesandt. Endet die Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an das Kassen- und Steueramt zurückzugeben.

Bei Verlust oder unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarken wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 Euro beim Kassen- und Steueramt ausgehändigt. In Einzelfällen ist auch ein Versand per Nachnahme möglich. Hierbei fallen weitere Gebühren durch das zustellende Unternehmen an. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit einem der genannten Ansprechpartner:innen in Verbindung. Die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich an das Kassen- und Steueramt zurückzugeben.

Bitte beachten Sie: Halter:innen von sogenannten Kampfhunden und von Hunden, die aufgrund eines Beißvorfalls aktenkundig und damit als gefährlich eingestuft worden sind, benötigen eine Erlaubnis, die vom Ordnungsamt ausgestellt wird! Diese müssen Sie vor der Anschaffung des Hundes persönlich oder schriftlich beim Ordnungsamt, Kleyerstraße 86 beantragen.

Stephanstraße 15
60313 Frankfurt am Main
Telefon
Auskunft zur Hundesteuer, Spielapparatesteuer und zur Steuer auf Vergnügen besonderer Art
Auskunft zum Tourismusbeitrag
Auskunft zur Zweitwohnungssteuer
E-Mail

Öffnungs- und Sprechzeiten

Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.

Wir sind an folgenden Tagen für Sie da:

Mo - Do
07:30 - 16:00 Uhr
Fr
07:30 - 13:00 Uhr

Anfahrtsinformationen

U-Bahn: Linien U4 - U7, Haltestelle Konstablerwache oder Linien U1 - U3 + U6 - U8, Haltestelle Hauptwache, Haltestelle Eschenheimer Tor

S-Bahn: alle Linien, Haltestelle Konstablerwache + Hauptwache

Ihre Anreise:

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