Grundsteuer
Die Grundsteuer (GrSt) ist eine ertragsunabhängige Real- und Objektsteuer, die ohne Rücksicht auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse d. Eigentümerin:Eigentümers festgesetzt wird. Es gibt zwei Arten der Grundsteuer.
Die Grundsteuer A wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben. Zu den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gehören auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen (zum Beispiel ein verpachteter Acker).
Die Grundsteuer B wird für unbebaute und bebaute Grundstücke (Grundvermögen), die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, erhoben.