Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Kommunale Steuern, Gebühren und Beiträge

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und gehört zu den sog. Real-, Objekt- oder Sachsteuern. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Ein Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Kapitalgesellschaften sind auf Grund ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtig. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind grundsätzlich Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie freiberufliche Tätigkeiten.

Festsetzungsverfahren

Die Kommunen erheben die Gewerbesteuer auf Grundlage des Gewerbesteuermessbetrags. Der Gewerbesteuermessbetrag wird durch das zuständige Betriebsfinanzamt festgesetzt. Das ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens befindet. Diesem Finanzamt obliegt auch die Entscheidung über die sachliche und die persönliche Gewerbesteuerpflicht. Zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ist beim Betriebsfinanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Dieses Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag durch einen Gewerbesteuermessbescheid fest. Zudem wird der Inhalt dieses Bescheides der hebeberechtigten Kommune mitgeteilt. Diese nimmt die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen vor. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Kommune.

Gewerbesteuerhebesätze der Stadt Frankfurt am Main

in den Jahren 1994 bis 1999 = 515 v.H. 
im Jahr 2000 = 500 v.H.
in den Jahren 2001 bis 2006 = 490 v.H.
seit 2007 = 460 v.H.

Rechtsgrundlagen

- Artikel 106 Absatz 6 Grundgesetz
- Gewerbesteuergesetz (GewStG) i.d.F. vom 15.Okt. 2002 (BGBl.I, S. 4167)
- Gewerbesteuer- Durchführungsverordnung i.d.F. vom 15.Okt. 2002 (BGBl.I, S.4180)
- Hebesatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main

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