ab 2025: Spielgerätesteuer und Steuer auf Vergnügen besonderer Art

ab 2025: Spielgerätesteuer und Steuer auf Vergnügen besonderer Art

Kommunale Steuern, Gebühren und Beiträge

ab 2025: Spielgerätesteuer und Steuer auf Vergnügen besonderer Art

Die Stadt Frankfurt am Main erhebt eine Steuer auf Spielgeräte, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art als örtliche Aufwandssteuer.

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage richtet sich

- bei dem Benutzen von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten mit Gewinnmöglichkeit, soweit sie öffentlich zugänglich sind, nach dem Spieleinsatz, welcher sich aus der Summe der von Spielerinnen:Spielern aufgewendeten Geldbeträge zum Erlangen des Spielvergnügens, einschließlich der eingesetzten Gewinne (Summe der Einsätze) zusammensetzt

- bei dem Benutzen von Personalcomputern, elektronischen Bildschirmgeräten mit verschiedenen Funktionen, Punktspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, Spielekonsolen, Simulatoren und ähnliches, wenn sie mit anderen Geräten verbunden oder zum individuellen oder gemeinsamen Spielen im Internet verwendet werden können und der Öffentlichkeit im Satzungsgebiet zugänglich sind nach der Anzahl der technisch selbstständigen Geräte. Besitzt ein Gerät mehr als eine Spieleinrichtung, an denen gleichzeitig mehrere Spielvorgänge ausgelöst werden können, gilt jede dieser Einrichtungen als ein Gerät

- bei dem Spielen um Geld oder Sachwerte in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen nach der Gesamtfläche der dem Spielbetrieb dienenden Räume

- bei Striptease, Peepshows sowie Tabledance und sonstige in Nachtlokalen oder vergleichbaren Betrieben übliche Darbietungen wie Porno- und Sexdarstellungen jeglicher Art nach dem Entgelt, das für die Teilnahme an einer Veranstaltung erhoben wird oder nach der Gesamtfläche der für d. Besucher:in des Unternehmens benutzbaren Räume, auch wenn diese nicht unmittelbar den genannten Darbietungen dienen. Kleiderablagen, Toiletten und vergleichbare Nebenräume sind hiervon ausgenommen. In Sauna-, FKK- sowie Swinger Clubs oder vergleichbaren Einrichtungen gilt als Bemessungsgrundlage die Gesamtfläche der für d. Besucher:in des Unternehmens benutzbaren Räume, die den genannten Darbietungen dienen sowie die Räume, aus denen die genannten Darbietungen eingesehen werden können.

Steuersatz

Die Steuer beträgt seit dem 01. Januar 2025

- für Geräte mit Gewinnmöglichkeit 7,5 v.H. des Spieleinsatzes

- für das Benutzen von Personalcomputer, elektronischen Bildschirmgeräten mit verschiedenen Funktionen, Punktspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, Spielekonsolen, Simulatoren und ähnliches, wenn sie mit anderen Geräten verbunden oder zum individuellen oder gemeinsamen Spielen im Internet verwendet werden können und der Öffentlichkeit im Satzungsgebiet zugänglich sind 100,- €

- für Geräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 1.000,- €
je angefangenem Kalendermonat und Gerät.

- Für Spiele um Geld oder Sachwerte in Spielcasinos oder ähnlichen Einrichtungen werden je angefangenen Quadratmeter und Kalendermonat 50,- € erhoben.

- Für Porno- und Sexdarbietungen jeglicher Art werden 25 v. H. des Entgeltes erhoben. Soweit kein Entgelt zu entrichten ist, beträgt die Steuer 5,- € je angefangene zehn Quadratmeter und Veranstaltungstag.

Rechtsgrundlagen

- Gesetz über Kommunale Abgaben

- Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte, auf das Spielen um
Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt
Frankfurt am Main

Bankverbindung

Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE06 5005 0201 0200 0771 80
BIC: HELADEF1822
(Bitte Kassenzeichen bei Zahlung angeben)
Stephanstraße 15
60313 Frankfurt am Main
Telefon
Auskunft zur Hundesteuer, Spielapparatesteuer und zur Steuer auf Vergnügen besonderer Art
Auskunft zum Tourismusbeitrag
Auskunft zur Zweitwohnungssteuer
E-Mail

Öffnungs- und Sprechzeiten

Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.

Wir sind an folgenden Tagen für Sie da:

Mo - Do
07:30 - 16:00 Uhr
Fr
07:30 - 13:00 Uhr

Anfahrtsinformationen

U-Bahn: Linien U4 - U7, Haltestelle Konstablerwache oder Linien U1 - U3 + U6 - U8, Haltestelle Hauptwache, Haltestelle Eschenheimer Tor

S-Bahn: alle Linien, Haltestelle Konstablerwache + Hauptwache

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