Tourismusbeitrag
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt seit dem 01.01.2018 einen
Tourismusbeitrag zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung,
Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Fremdenverkehrszwecken
bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesen Zwecken durchgeführten
Veranstaltungen. Grundlage hierfür ist die von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossene Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der
Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) vom 14.12.2017 in der
aktuell geltenden Fassung.
Beitragspflichtig sind alle ortsfremden Personen, die nicht zur Ausübung ihres
Berufes in der Stadt Frankfurt am Main eine entgeltliche Übernachtung in
Anspruch nehmen. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Tag des Eintreffens und
endet mit dem Tag der Abreise. Beide Tage gelten für die Berechnung des
Tourismusbeitrages zusammen als ein Tag. Der Tourismusbeitrag beträgt pro
Übernachtung und pro Person zwei Euro.
Die Anmeldung und Entrichtung des Tourismusbeitrages erfolgt bei der jeweiligen
Beherbergungsstätte, die den Tourismusbeitrag von den beitragspflichtigen
Personen einziehen und an die Stadt Frankfurt am Main abführen. Die Anmeldungen
werden schriftlich unter Verwendung des besonderen Meldescheins für Beherbergungsstätten
vorgenommen.
Auf dem Meldeschein hat die ortsfremde Person ihren Namen, ihre Anschrift, den
Tag der Ankunft, den vorgesehenen Abreisetag und ob die Übernachtung beruflich
erforderlich ist oder nicht anzugeben. Ist der Aufenthalt beruflich
erforderlich, ist diese Erklärung unter Angabe des Arbeitgebers oder der
Arbeitgeberin und dessen/deren Anschrift auf dem Meldeschein abzugeben. Bei
fehlenden Angaben ist der Tourismusbeitrag einzuziehen und an die Stadt
Frankfurt am Main abzuführen.
Von der Pflicht zur Entrichtung eines Tourismusbeitrages werden bei Vorlage
eines ärztlichen Attestes Patientinnen und Patienten für die Zeit, in der sie
nicht in der Lage waren, die Tourismuseinrichtungen zu nutzen, auf Antrag
befreit. Die Anträge sind schriftlich an die Stadt Frankfurt am Main zu
richten, dabei kann das Formular Tourismusbeitrag-Antrag auf Befreiung
verwendet werden. Von der Entrichtung des Tourismusbeitrages außerdem befreit,
sind Schülerinnen und Schüler im Rahmen von schulischen Klassenfahrten.
Bankverbindung für Tourismusbeitrag:
Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE95 5005 0201 0200 6563 17
BIC: HELADEF1822
(Bitte Buchungszeichen bei Zahlung angeben)