Mietspiegel

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Informationen zum Wohnungsmarkt

Frankfurter Mietspiegel

Qualifizierter Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Frankfurt am Main

Mietspiegel geben Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie zeigen Mietenden und Vermietenden, welche Miethöhe angemessen ist. Die Frankfurter Mietspiegel sind qualifiziert im Sinne des § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Der Frankfurter Mietspiegel 2024 gilt seit dem 01.06.2024. Sie können die ortsübliche Vergleichsmiete mit der Broschüre (gedruckt/PDF) oder mit dem Online-Mietspiegel-Rechner ermitteln.

Mehrere Broschüren stehen auf einem Regalbrett. Auf einer der Broschüren sind die Schriftzüge "Amt für Wohnungswesen" und "Mietspiegel 2024" auf dem Umschlag-Blatt zu lesen.
Mit dem Mietspiegel 2024 der Stadt Frankfurt am Main lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln. © Stadt Frankfurt am Main, Foto: JS

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM MIETSPIEGEL

Sie sind

  • Mieter:in einer Wohnung in Frankfurt am Main oder und fragen sich, ob die Höhe einer Mieterhöhung stimmt?
  • auf der Suche nach einer Wohnung zur Miete in Frankfurt am Main und fragen sich, ob die Miete angemessen ist und die Mietpreisbremse eingehalten wird?
  • Vermieter:in und fragen sich, welche Miethöhe für Ihre Wohnung in Frankfurt am Main rechtlich zulässig ist?

Der Frankfurter Mietspiegel hilft Ihnen, diese Fragen zu beantworten. Daneben finden Sie hier weitere Informationen zu MieterhöhungsverlangenInternal LinkMietpreisbremseInternal Link sowie MietpreisüberhöhungInternal Link.

 

Der Mietspiegel bietet einen Überblick über die Höhe der Mieten, die in Frankfurt am Main für frei finanzierte Wohnungen üblicherweise gezahlt werden. Dabei wird unterschieden zwischen verschiedenen Wohnungstypen. Diese sollen in ihrer Art, Größe, (energetischen) Ausstattung und Beschaffenheit sowie Lage vergleichbar sein. Anhand der Tabellen im Mietspiegel können Sie die ortsübliche Miete für Ihre Wohnung exakt ermitteln. Er ist für die allermeisten Wohnungstypen anwendbar.

 

Der Frankfurter Mietspiegel ist ein „qualifizierter Mietspiegel“. Das hat den Vorteil, dass er in aller Regel auch vor Gericht als Beweismittel anerkannt ist. Er sorgt zudem für Transparenz, weil Vermietende bei einem Mieterhöhungsverlangen verpflichtet sind, auf die Mietspiegel-Mieten hinzuweisen. Ein qualifizierter Mietspiegel hilft sowohl Mietenden als auch Vermietenden. Unklarheiten über die zulässige Höhe der Miete können so auf einfache Weise ausgeräumt werden. Rechtsgrundlage für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels ist der § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).


DER FRANKFURTER MIETSPIEGEL 2024


Ab dem 01.06.2024 gilt in Frankfurt am Main der Mietspiegel 2024. Er löst den bis dahin geltenden Mietspiegel 2022 ab.

 

Der Frankfurter Mietspiegel 2024 fußt auf dem alten Mietspiegel 2022, dem eine ausführliche Befragung von über 3.400 Mieter:innen-Haushalten zugrunde lag. Diese Haushalte haben Auskunft zur Miete, zu den Nebenkosten und zur Wohnungsausstattung gegeben. Zusätzlich wurden Vermietende befragt. Diese breite Datenbasis wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zusammengetragen und ausgewertet.

 

Für den Mietspiegel 2024 wurde eine weitere Erhebung unter rund 3.500 Mieter:innen-Haushalten durchgeführt. Diese diente dazu, den Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung mittels Stichprobe anzupassen. Bei der Stichprobenerhebung für den Mietspiegel 2024 wurden keine Wohnwertmerkmale abgefragt. Daher unterscheiden sich die Mietspiegel 2022 und 2024 im Wesentlichen in den Werten der Tabellen der Basis-Netto-Mieten und Zu- und Abschläge. Berücksichtigt wurden ausschließlich Mieten, die in den vergangenen sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden. Dies ist gesetzlich vorgegeben. Der Mietspiegel wurde am 17.05.2024 vom Magistrat anerkannt und ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB.

 

Der Abschnitt „Mietspiegel-Broschüre (gedruckt und digital)“ informiert Sie, wo Sie den Mietspiegel 2024 erhalten können.

KAPPUNGSGRENZE UND MIETPREISBREMSE

In Frankfurt am Main gilt sowohl eine Kappungsgrenze als auch die sogenannte Mietpreisbremse.

 

Die Kappungsgrenze soll in bestehenden Mietverhältnissen verhindern, dass im Falle von Mieterhöhungen Mieten zu stark springen. In Frankfurt am Main darf die Miete innerhalb von 3 Jahren um nicht mehr als 15 Prozent steigen (Hessische Mieterschutzverordnung (MiSchuV)External Link in Verbindung mit § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB). Die Mietrechtliche Beratung hat hierzu weitere Informationen zur Kappungsgrenze und was es bei Mieterhöhungen sonst noch zu beachten gilt, zusammengestelltInternal Link.

Die sogenannte Mietpreisbremse bedeutet, dass Wiedervermietungsmieten höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen (Hessische Mieterschutzverordnung (MiSchuV)External Link in Verbindung mit § 556d Abs. 2 BGB). Die Mietpreisbremse gilt inzwischen in allen Stadtteilen Frankfurts. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind unter anderem Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen. Nähere Informationen zur Mietpreisbremse finden Sie auf den Seiten der Mietrechtlichen BeratungInternal Link.


WOHNLAGEN

Sie können die mietspiegel-bezogene Wohnlage einer Liegenschaft adressgenau ermitteln. Nutzen Sie dafür die Karte in der Mietspiegel-Broschüre. Online steht Ihnen auch das Geoportal der Stadt Frankfurt am Main External Linkzur Verfügung. Gehen Sie dort wie folgt vor:

  • Geben Sie dort im Suchfenster die betreffende Straße und dann Hausnummer ein.
  • Klicken oder tippen Sie auf das Feld „Suchen“ und wählen Sie die korrekte Adresse in den Ergebnissen aus. Das Geoportal zeigt nun einen Kartenausschnitt mit der gewählten Adresse im Zentrum.
  • Sehen Sie sich die Hintergrund-Farbe und/oder Schraffierung an – diese gibt Auskunft über die Mietspiegel-Wohnlage. Wofür die einzelnen Farben und die Schraffierung stehen, erfahren Sie, wenn Sie auf das Feld „Legende“ klicken oder tippen.

 

Wenn Sie eine bestimmte Wohnlage für die alten Mietspiegel 2018 oder 2020 erfahren wollen, nutzen Sie die Wohnlagen-Karte in der Broschüre oder kontaktieren Sie uns.

Mietspiegel-Broschüre (gedruckt und digital)

Gedruckte Broschüren des Mietspiegels können Sie gegen eine Schutzgebühr von 3 EUR erwerben.

Nutzen Sie dafür entweder dieses BestellformularInternal Link (Mietspiegel 2024, 2022, 2020 und 2018; 3 EUR Schutzgebühr zzgl. Versandkosten).

Oder Sie erwerben die Druckbroschüre des Mietspiegels bei einem der vielen Mieter:innen- und Vermieter:innen-Vereine, in den Bürgerämtern Internal Link(ab Ende Juni), in der Tourist Information RömerExternal Link oder im lokalen Buch- und Zeitschriftenhandel.

 

Eine digitale Fassung der Broschüre des Mietspiegels finden Sie als PDF-Datei im Download-Bereich unten.


ONLINE-MIETSPIEGEL-RECHNER

 

Daneben bietet die Stadt einen Online-Mietspiegel-Rechner. Der Online-Mietspiegel-Rechner 2024Internal Link führt Sie bequem durch alle Berechnungsschritte. Am Ende können Sie sich eine zweiseitige Übersicht in Form einer PDF-Datei ausdrucken oder abspeichern lassen. Die Online-Mietspiegel-Rechner, die auf alten Mietspiegeln basieren, sind weiterhin erreichbar (2020External Link, 2022External Link).

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