Spielapparatesteuer und Steuer auf Vergnügen besonderer Art
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt eine Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art als örtliche Aufwandssteuer.
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt eine Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art als örtliche Aufwandssteuer.
Die
Steuer beträgt seit dem 01. Juli 2020
- für Apparate mit Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen, in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten 5,5 v.H. des Spieleinsatzes
- für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen, in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten 4 v.H. des Spieleinsatzes
- für Apparate, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 15 v.H. des Spieleinsatzes
je angefangenem Kalendermonat und Apparat.
Für Spiele um Geld oder Sachwerte in Spielcasinos oder ähnlichen Einrichtungen werden je angefangenen Quadratmeter und Kalendermonat 50,- € erhoben. Für Porno- und Sexdarbietungen jeglicher Art werden 25 v. H. des Entgeltes erhoben. Soweit kein Entgelt zu entrichten ist, beträgt die Steuer 5,- € je angefangene zehn Quadratmeter und Veranstaltungstag. Das Benutzen von Personalcomputern, elektronischen Bildschirmgeräten mit verschiedenen Funktionen, Spielekonsolen und Simulatoren und ähnliches, wenn sie mit anderen Geräten verbunden oder zum individuellen oder gemeinsamen Spielen im Internet verwendet werden können und der Öffentlichkeit im Satzungsgebiet zugänglich sind wird in Spielhallen mit 75,- €, in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten mit 30,- € je Kalendermonat und Gerät besteuert.
- Gesetz über Kommunale Abgaben
- Satzung über die Erhebung einer Steuer auf
Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen
besonderer Art im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main
Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum
geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen
Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.
Wir sind an folgenden Tagen für Sie da:
U-Bahn: Linien U4 - U7, Haltestelle Konstablerwache oder Linien U1 - U3 + U6 - U8, Haltestelle Hauptwache, Haltestelle Eschenheimer Tor
S-Bahn: alle Linien, Haltestelle Konstablerwache + Hauptwache
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