Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche
Zuständigkeiten bei Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche
Für arbeitslose sowie Arbeit suchende Personen sind in
Frankfurt zwei Institutionen zuständig, die Agentur für Arbeit und das
Jobcenter Frankfurt am Main.
Die Agentur für Arbeit ist zuständig, wenn jemand nach vorheriger
Beschäftigung arbeitslos wird und für einen befristeten Zeitraum
Arbeitslosengeld I bezieht. Auch wer keine Leistungen bezieht, z. B. wegen
einer langjährigen Berufsunterbrechung zur Kindererziehung oder wegen der
Anrechnung des Partnereinkommens, gehört in den Zuständigkeitsbereich der
Arbeitsagentur. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch III.
Für Beratung, Unterstützung bei der Arbeitssuche und Fragen zum
Arbeitslosengeld I erreichen Sie die Arbeitsagentur in der in der
Fischerfeldstraße 10-12.
Das Jobcenter Frankfurt am Main ist zuständig, wenn jemand Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bezieht. Wenn jemand also länger
arbeitslos ist und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I mehr hat – oder wenn
ein entsprechender Anspruch z. B. wegen zu kurzfristiger Beschäftigung nicht
erworben werden konnte. Auch wer sehr wenig verdient oder sehr wenig Arbeitslosengeld
I erhält, kann ergänzende Leistungen beantragen. Ziel der Leistung ist
die Existenzsicherung; als Voraussetzung müssen die beiden Kriterien
Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit erfüllt sein. Wer nicht erwerbsfähig
ist – z. B. Kinder – erhält Sozialgeld.
Die rechtliche Grundlage für das Bürgergeld ist das Sozialgesetzbuch
II. Beratung, Unterstützung bei der Arbeitssuche und Fragen zum Bürgergeld erhalten Sie im Stadtgebiet an fünf Orten: in den Jobcentern Höchst, Nord,
Ost, Süd und West. Sowie beim Jugendjobcenter in Sachsenhausen, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind.
Die Kontaktadressen finden Sie in der rechten Spalte.