Wohngeld

Wohngeld

Hilfeleistungen der Stadt Frankfurt

Wohngeld

Wohnhäuser

Haben Sie zu wenig Geld für die Miete?

Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf Wohngeld.

 

Das Wohngeld ist eine Hilfe des Staates

für Menschen mit wenig Einkommen.

 

Sie bekommen das Wohngeld,

wenn Sie eine Wohnung gemietet haben

oder wenn Sie ein Zimmer in einem Wohnheim haben.

 

Sie müssen für das Wohngeld einen Antrag stellen.

Das können Sie beim Amt für Wohnungswesen tun.

 

 Die Adresse ist:

 

Amt für Wohnungswesen

Adickesallee 67 – 69

60322 Frankfurt am Main

 

Telefon: 069 212 34742

 

Oder Sie schreiben eine E-Mail an:

Info.Amt64@stadt-Frankfurt.deInternal Link

 

Für den Antrag müssen Sie viele verschiedene Unterlagen

mitbringen.

 

Deshalb unser Tipp:


Rufen Sie zuerst beim Amt für Wohnungswesen an.

 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wissen,

ob das Wohngeld für Sie infrage kommt.

 

Also: Ob es sich lohnt, einen Antrag zu stellen.

 

 Das brauchen Sie für den Antrag auf Wohngeld:

 

  • Mietvertrag

    Nachweise über die beiden letzten Mieten (Konto-Auszüge)

        

  • Wenn Sie eine Mieterhöhung bekommen haben:

    die Nachricht des Vermieters zur Miet-Erhöhung

 

  • Wenn Sie angestellt sind:

    Gehalts-Abrechnung oder Verdienst-Bescheinigung

    für das letzte Jahre

 

  • Wenn Sie selbständig sind

    Einkommensteuer-Bescheid und Steuererklärung

    für das letzte Jahr

    mit Einnahme-Rechnung beziehungsweise Überschuss-Rechnung

 

  • Wenn Sie eine Behinderung haben:

    Schwerbehinderten-Ausweis oder

    Feststellungs-Bescheid vom Versorgungsamt

 

  • Wenn Sie Geld von der Pflege-Versicherung bekommen:

    Nachweis über Pflege-Geld

 

  • Wenn Sie Geld von der Arbeitsagentur bekommen:

    Bescheid über das Arbeitslosengeld I und den Kontoauszug

    mit der letzten Überweisung vom Arbeitslosengeld

 

  • Wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen:

    Bescheid über BAföG oder Berufsausbildungs-Beihilfe

 

  • Wenn Sie Geld vom Jugend- oder Sozialamt bekommen:

    Bescheid über Arbeitslosengeld II

    Sozialgeld

    Grundsicherung

    Unterhalt

    Mutterschafts-Geld

 

  • Wenn Sie schon in Rente sind:

    Renten-Bescheid

    (auch Betriebs-Renten, Werks-Renten, Firmen-Renten und Pensionen)

 

  • Wenn Sie Kinder haben:

    Schul-Bescheinigung für Kindern über 15 Jahren

    Studien-Bescheinigung mit Semester-Angabe für studierende Kinder

    Nachweis über Kosten für Kita oder Tagesmutter

    Nachweis über Unterhalts-Zahlungen

    Urteil und Vereinbarungen zum Unterhalt

 

  • Wenn Sie kein EU-Bürger oder keine EU-Bürgerin sind:

    Aufenthaltsgestattung oder Duldung

    für alle Familien-Mitglieder über 16 Jahre

 

inhalte teilen
Adickesallee 67-69
60322 Frankfurt am Main
Telefon
Servicetelefon Wohngeld
E-Mail
Internet

Öffnungs- und Sprechzeiten

In den genannten Zeiten beraten wir Sie gerne telefonisch. Die Telefonnummer finden Sie oben.

Aktuell gibt es im Amt für Wohnungswesen keine offenen Sprechstunden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail vorab einen persönlichen Termin vor Ort. Hier finden Sie mehr Informationen, wie Sie das Amt für Wohnungswesen erreichen und Termine vereinbaren können.Internal Link

Mo - Do
08:00 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrtsinformationen

RMV: U1, U2, U3, U8; Bus 32 und 64

Miquel-/Adickesallee / Polizeipräsidium

Ihre Anreise:

Bus & Bahn External Link
Radroute External Link