Sozialhilfe für Menschen in Not
Sozialhilfe für Menschen in Not
Jeder Mensch kann in Not geraten.
Zum Beispiel durch:
- einen Unfall
- Krankheit
- den Tod vom Partner oder von der Partnerin
- Arbeitslosigkeit
- kein Einkommen oder zu wenig Einkommen.
Menschen in Not haben ein Recht auf Sozialhilfe.
Und zwar immer dann:
- wenn sich die betroffene Person nicht selbst helfen kann.
- wenn die betroffene Person von niemand anderem Hilfe bekommt
Die Sozialhilfe gibt es in verschiedenen
Formen.
Zum Beispiel:
- monatliches Geld.
- einmaliges Geld.
- Sachleistung.
Zum Beispiel:
Kleidungsstücke
oder Lebensmittelgutscheine.
Sachleistungen gibt es
in der Sozialhilfe ganz wenig.
Geldleistungen werden
lieber genommen.
- persönliche Hilfe.
Zum Beispiel:
Sie brauchen eine Wohnung
oder einen Heimplatz.
- Beratung und Betreuung.
Wer kann Sozialhilfe beantragen?
Zum Lebensunterhalt gehören
Wohnung, Kleidung, Essen und Trinken.
Und noch viele Dinge mehr, die Sie jeden Tag brauchen.
Sie können aber die Kosten für Ihren Lebens-Unterhalt nicht bezahlen.
Zum Beispiel,
weil Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.
Dann können Sie diese Sozialhilfen beantragen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt.
- Grundsicherung im Alter.
Grundsicherung ist Geld,
das bekommen Menschen vom Staat zum Leben.
Zum Beispiel
wenn sie zu wenig Rente haben.
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
Erwerbsminderung heißt:
Sie können wegen Ihrer Gesundheit
nicht arbeiten gehen.
Wichtig:
Sie können für Ihren Lebensunterhalt selbst sorgen.
Aber Sie haben eine Krankheit oder sind gerade in einer besonders schweren Situation?
Dann können Sie diese Sozialhilfen bekommen:
- Hilfen zur Gesundheit.
- Hilfe zur Pflege.
- Hilfe zur Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Zum Beispiel:
Hilfen bei Drogensucht.
- Hilfe in anderen Lebenslagen.
Zum Beispiel:
Hauswirtschafts-Hilfe,
Altenhilfe oder
Kosten-Übernahme bei Bestattung.
Sprechen Sie mit dem Sozialrathaus in Ihrer Nähe
und machen Sie einen Termin aus!
Dort wird man Sie beraten, welche Hilfe für Sie richtig ist.
Die Stadt Frankfurt und der Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen bezahlen die Sozialhilfe.
Es gibt auch Leistungen für Eingliederungshilfe.
Diese gehören nicht zur Sozialhilfe.
Eingliederungshilfe ist eine eigene Hilfe-Art
für Menschen mit Behinderungen.
Die Leistungen für Eingliederungs-Hilfe und die Hilfe zur Pflege
sind zwischen Frankfurt und dem Landes-Wohlfahrts-Verband aufgeteilt.
Zur Eingliederungshilfe können Sie sich auch von Ihrem Sozialrathaus beraten lassen.
Antragsstellung
Sie möchten Sozialhilfe beantragen?
Bitte rufen Sie an:
Bei Ihrem Sozialrathaus oder beim Landes-Wohlfahrts-Verband.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen machen einen Termin mit Ihnen.
Sie sagen Ihnen auch, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Auf dieser Seite finden Sie die Adressen von den Sozialrathäusern.
Ab wann kann ich Sozialhilfe bekommen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialrathaus besprechen mit Ihnen,
ab wann Sie Sozialhilfe bekommen.
Liegt Ihr Antrag beim Sozialamt oder beim Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen vor?
Dann ist das der früheste Starttermin für Ihre Sozialhilfe.