Anmelden einer Geburt
Anmeldung einer Geburt
Liebe Eltern,
es ist immer ein besonderes Ereignis, wenn ein Kind geboren wird.
Sie freuen sich sicher sehr
über die Geburt von Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn.
Im Info-Heft anbei erklären wir Ihnen, wie
Sie die Geburt Ihres Kindes anmelden.
Das Info-Heft finden Sie am Ende des Textes.
Die Anmeldung der Geburt Ihres Kindes erfolgt normalerweise
termingerecht durch das Krankenhaus oder das Geburtshaus.
Sie bekommen dann eine Bescheinigung vom Standes-Amt.
Diese Bescheinigung heißt Geburtsurkunde.
Das Standes-Amt ist das Amt bei dem man heiratet, Geburten meldet,
und auch wenn jemand gestorben ist.
Im Standes-Amt wird dann die Geburtsurkunde ausgestellt.
Wenn Sie wollen, kann das Standes-Amt Ihnen die Geburtsurkunde
und Ihre Unterlagen direkt nach Hause schicken.
Der Brief kommt dann per Einschreiben, das kostet Geld.
Wurde Ihr Kind zuhause geboren oder im Geburtshaus?
Dann müssen Sie selbst die Geburt innerhalb von
7 Tagen direkt beim Standes-Amt anmelden.
Diese Unterlagen brauchen Sie:
- Die ausgefüllte Geburts-Anzeige.
- Oder eine Bescheinigung von dem Arzt, der bei der Geburt dabei ist.
- Oder eine Bescheinigung der Hebamme.
- Oder eine Bescheinigung des Entbindungspflegers.
Welches Standes-Amt ist für Sie zuständig?
In
Frankfurt gibt es 2 Standes-Ämter,
in denen Sie Ihr neugeborenes Kind anmelden können.
Standes-Amt Höchst:
Hier melden Sie Ihr Kind an,
wenn es in einer der folgenden Kliniken geboren wurde:
- Städtische Kliniken in Höchst
- Oder in den Stadtteilen Griesheim, Höchst, Nied,
- Oder in Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim,
- Oder in Unterliederbach oder in Zeilsheim.
Die Adresse vom Standes-Amt Höchst finden Sie ganz unten.
Standes-Amt Mitte:
Hier melden Sie Ihr Kind an, wenn:
- Ihr Kind im Geburtshaus geboren wurde.
- Oder In allen anderen Stadtteilen und Krankenhäusern in Frankfurt.
- Oder im Bürgerhospital, im Hospital zum Heiligen Geist,
- Oder Im Krankenhaus Sachsenhausen,
- Oder im St. Elisabethen Krankenhaus,
- Oder im Klinikum der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Universität.
Die Adresse vom Standes-Amt Mitte finden Sie ganz unten.
Wann müssen Sie persönlich zum Standes-Amt kommen?
Sie müssen nur in
diesen Fällen persönlich kommen:
- für die Anerkennung einer Vaterschaft.
Das bedeutet,
dass der Vater bestätigt,
dass er der Vater des Babys ist.
- für die Namenserteilung.
Das heißt,
der Vater muss zustimmen,
wenn das Kind seinen Namen erhalten soll,
aber die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.
- Das alleinige Sorgerecht bedeutet,
dass die Mutter alleine
über das Baby entscheidet
und sich kümmert.
Haben Sie schon ein älteres Kind, das
in Frankfurt geboren wurde?
Dann brauchen Sie nicht zum Standes-Amt kommen.
Dann können Sie Ihr Kind per Post anmelden.
Bitte verwenden Sie den „Ausfüllbogen“.
Er befindet sich direkt unter dem Text.
Den Ausfüllbogen mit den notwendigen Unterlagen können Sie auch im Standes-Amt in den Briefkasten werfen.
Die Unterlagen die Sie brauchen finden Sie in dem Info-Heft auf den Seiten 7 – 9.
Das Info-Heft finden Sie am Ende des Textes.
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Standes-Amt Mitte
Bitte werfen Sie den Ausfüllbogen in den Briefkasten im Vorraum der Pforte
in der Bethmann-Straße 3
(bitte nicht in den Fristen-Briefkasten).
Standes-Amt Höchst
Bitte werfen Sie den Ausfüllbogen in den Briefkasten
in der Seilerbahn 2.
Haben Sie Fragen?
Dann schreiben Sie eine Mail oder rufen Sie uns an!
Dort hören Sie eine Sprach-Ansage mit vielen Informationen
Sie müssen sich zuerst die Sprach-Ansage anhören.
Wenn Sie am Ende noch Fragen haben,
können Sie auch mit einem Mitarbeiter sprechen und Fragen stellen.
Hier können Sie sich das Info-Heft herunterladen,
klicken Sie einfach auf "Informationen zur Geburt Ihres Kindes (pdf , 881KB)Download Link"