Beglaubigungen

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Hilfeleistungen der Stadt Frankfurt

Beglaubigungen

Stempel für amtliche Beglaubigungen

Was ist eine Beglaubigung?

 

Für manche Dokumente braucht man eine Beglaubigung.

 

Das bedeutet:

Bei diesen Dokumenten kann man glauben, dass sie echt sind.

Sie sind keine Fälschungen.

 

Eine deutsche Behörde überprüft die Dokumente.

Man bekommt einen Nachweis, dass ein Dokument echt ist.

Das ist eine Beglaubigung.

Eine Beglaubigung bestätigt:

Die Foto-Kopie stimmt mit dem Original überein.

 

 

Wichtig:

 

Wir vom Bürgeramt machen nur amtliche Beglaubigungen.

Das heißt:

 

  • Ihr Original-Dokument hat eine deutsche Behörde ausgestellt.

Oder:

  • Sie brauchen die Beglaubigung für eine deutsche Behörde.

 

 

Für diese Dokumente bekommen Sie von uns eine Beglaubigung:

 

  • Foto-Kopie von einem Dokument.

 

Wichtig:

Wir beglaubigen nur komplette Dokumente.

 

Das heißt:

Wir beglaubigen keine Teile aus einem Dokument.

 

 

  • Unterschrift.

 

Wichtig:

Wir beglaubigen Unterschriften nur zusammen mit dem passenden Dokument.

Das Dokument müssen Sie bei uns unterschreiben.

Und zwar vor den Augen unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

 

 

  • Licht-Bild.

Zum Beispiel:

Ein Pass-Foto.

 

Wichtig:

Wir bestätigen die Personen-Daten auf der Rückseite vom Licht-Bild.

Oder auf einem Blatt Papier.

 


Ihre Dokumente beglaubigen wir mit Siegel und Unterschrift.

 

Wichtig:

Bringen Sie Ihr Original-Dokument zu uns ins Bürgeramt.

Sie bekommen von uns eine beglaubigte Kopie.

 

Wenn Sie uns Ihre eigene Kopie mitbringen, kostet Sie das mehr Geld.

Weil wir zuerst Ihre Kopie mit dem Original vergleichen müssen.

 

 

So lange dauert eine Beglaubigung

 

Die Anfertigung einer Beglaubigung dauert oft nur wenige Minuten.

Haben Sie mehrere oder große Dokumente?

Dann kann die Bearbeitung auch etwas länger dauern.

 

Brauchen Sie mehr als 10 Beglaubigungen ?

Bitte vereinbaren Sie eine Abholung bei uns.

Gerne senden wir Ihnen die Dokumente auch per Post zu.

 

 

Das kostet eine Beglaubigung:

 

Wenn das Bürgeramt eine Beglaubigung erstellt und auch Kopien:

Dann kostet die Beglaubigung vom einem Dokument 3 Euro.

Und jede zusätzlich kopierte Seite kostet 0,30 Euro.

Wenn das Bürgeramt nur die Beglaubigung erstellt und Sie die Kopien erstellen:

Dann kostet die Beglaubigung von einem Dokument bis 10 Seiten

6 Euro.

 

Wenn das Dokument mehr Seiten hat,

kostet jede weitere Seite 0,60 Euro.

 

Die Beglaubigung einer Unterschrift oder von einem Lichtbild

kostet 6,00 Euro.

 

Sie können bar zahlen.

Oder Sie können das Geld auch überweisen.

 

 

Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen

 

Beglaubigung von Dokumenten:

 

  • Original-Dokument, das beglaubigt werden soll.

Sie können auch

eigene Kopien mitbringen.

 

  • Beglaubigung einer Unterschrift:

Bringen Sie das Dokument mit,

auf dem die Unterschrift

oder das Hand-Zeichen beglaubigt werden soll.

 

Ein Hand-Zeichen

ist eine abgekürzte Unterschrift.

Zum Beispiel nur die ersten Buchstaben

vom Vornamen und vom Nachnamen.

 

  • Personalausweis oder Reisepass.

 

 

Beglaubigung von einem Licht-Bild:

 

  • Original-Dokument, das beglaubigt werden soll:

Zum Beispiel:

Ein Pass-Foto.

 

  • Personalausweis oder Reisepass.

 

 

Für alle Beglaubigungen gilt:

 

Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin bei uns.

Adresse, Telefon, E-Mail finden Sie unten.

 

 

Für diese Dokumente können wir keine Beglaubigung ausstellen

 

  • Deutsche Personen-Stands-Urkunden.

 

Zum Beispiel:

 

- Geburts-Urkunden oder

- Heirats-Urkunden.

 

Bitte fragen Sie bei Ihrem Standesamt nach.

 

 

  • Dokumente oder Unterschriften für:

 

- Familien-Recht

- Erb-Recht

- Vereinssachen

- Gerichts-Dokumente,

zum Beispiel:

- Auszug aus dem Handelsregister

- Grundbuch Angelegenheiten.

 

Bitte fragen Sie bei Ihrem Ortsgericht nach oder bei einem Notar.

 

 

  • Nicht komplette oder veränderte Dokumente.

 

  Zum Beispiel:

 

- Fehlende Seiten

- Durchstreichungen

- Änderungen am Dokument


 


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Öffnungs- und Sprechzeiten

ONLINE-TERMINVEREINBARUNGInternal Link

 

Montags und Mittwochs können Sie unsere Bürgerämter ohne vorherige Terminvereinbarung besuchen.

Erfahrungsgemäß ist es morgens kurz nach der Öffnung besonders voll; die Wartezeiten sind dann regelmäßig sehr lang. Warten mehr Besucherinnen und Besucher als an dem Tag bedient werden können oder ist der Wartebereich stark überfüllt, müssen wir die Wartenummernausgabe vorzeitig beenden. 

Die Information ob die Wartenummernausgabe noch möglich ist erhalten Sie auf der Übersichtsseite unter „Aktuelle Situation in den BürgerämternInternal Link“.

 

Mo
09:00 - 17:00 Uhr
(offene Sprechzeiten)
Di
07:30 - 13:00 Uhr
(nur mit Termin)
Mi
07:30 - 13:00 Uhr
(offene Sprechzeiten)
Do
10:00 - 18:00 Uhr
(nur mit Termin)
Fr
07:30 - 13:00 Uhr
(nur mit Termin)

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Das Zentrale Bürgeramt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie folgt zu erreichen:

S-Bahn-Linien: S1-S6, S8, S9 (Haltestelle Konstablerwache)

U-Bahn-Linien: U4-U7 (Haltestelle Konstablerwache), U6 und U7 (Haltestelle Zoo)

Straßenbahn-Linien: 12 und 18 (Haltestelle Konstablerwache), 14 (Haltestelle Zoo)

Bus-Linien: 30 und 36 (Haltestelle Konstablerwache)

Ihre Anreise:

Bus & Bahn External Link
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Behördennummer 115Internal Link.


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