Der Ausweis für die Bücherei

Der Ausweis für die Bücherei

Stadtbücherei

Ausweis für die Bücherei

Der Ausweis für die Bücherei
Der Ausweis für die Bücherei

 

Die Bücherei ist ein offenes Haus.

 

Ein anderes Wort für Bücherei ist Bibliothek.

 

 

- Wollen Sie in der Bibliothek in den Büchern oder Zeitungen lesen?

 

- Wollen Sie in der Bibliothek an einem Tisch lernen?

 

Kommen Sie gerne vorbei.

 

Dazu brauchen Sie keinen Bibliotheks-Ausweis!

 

 

Für was brauche ich einen Bibliotheks-Ausweis?

 

Wollen Sie Bücher, CDs oder DVDs mit nach Hause nehmen?

 

Wollen Sie in der Bibliothek in das Internet gehen?

 

Dann brauchen Sie einen Bibliotheks-Ausweis!

 

 

Hier steht,
wie Sie einen Bibliotheks-Ausweis bekommen.

 

Den Bibliotheks-Ausweis gibt es in der Bücherei.

 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen  dort,

geben Ihnen den Bibliotheks-Ausweis.

 

 

Was müssen Sie dafür mitbringen?

 

1.) Ausgefülltes Formular

 

     Das Formular gibt es in der Bücherei,

     fragen Sie einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin danach.

 

 

     Das Formular gibt es aber auch hier im Internet.

 

     Klicken Sie einfach auf das blaue Wort

      Anmeldeformular (pdf , 68KB)Download Link

 

      Dann können Sie das Anmelde-Formular auch ausdrucken,

      wenn Sie einen Drucker haben.

 

 

 2.) Personalausweis

 

      Oder wenn Sie keinen Personalausweis haben:

 

       - Ihren Pass und die Melde-Bescheinigung

 

         ODER

 

       - Ihre Aufenthalts-Gestattung und die Meldebescheinigung

 

         ODER

 

       - Ihre Duldung und die Meldebescheinigung

 

Unten, unter  "Gut zu Wissen"

sind alle Worte genau erklärt.

 

 

3.) Frankfurt-Pass und Ehrenamtscard

     falls Sie diese besitzen.

 

 

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre können auch
einen Bibliotheks-Ausweis bekommen,
wenn die Eltern nicht dabei sind.


Dann brauchen die Kinder und Jugendlichen:

 

1.) Eine Kopie des Personal-Ausweises von Mutter oder Vater

 

     ODER

 

     eine Kopie der anderen Papiere,

     wie unten unter "GUT ZU WISSEN" erklärt.

 

 
2.) Die Unterschrift von Mutter oder Vater auf dem Anmelde-Formular

 

 

3.) Manche Kinder und Jugendliche leben nicht bei ihren Eltern.

 

     Dann müssen die gesetzlichen Vertreter und Vertreterinnen

     die Einwilligungs-Erklärung unterschreiben. 

 

 

Was kostet der Bibliotheks-Ausweis?

   
Für diese Personen ist der Bibliotheks-Ausweis kostenlos:

 

- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

 

- Flüchtlinge, Asyl-Bewerberinnen und Asyl-Bewerber

 

- Personen mit Frankfurt-Pass oder Ehrenamts-Card

        

 
Für diese Personen kostet der Bibliotheks-Ausweis Geld:

 

- Für Erwachsene kostet der Bibliotheks-Ausweis 20 Euro pro Jahr.

 

- Für die Partnerin oder den Partner kostet der Bibliotheks-Ausweis

  10 Euro pro Jahr.

 

  Das gilt aber nur, wenn beide die gleiche Adresse haben.

 

  Sonst muss die Partnerin oder der Partner auch 20 Euro bezahlen.

 

 
Für manche Personen gibt es besondere Bibliotheks-Ausweise

 

Zum Beispiel, den Kooperationen-Ausweis

 

Der Kooperationen-Ausweis ist ein besonderer Ausweis

 

Er ist für Personen:

 

- die schon einen Ausweis für die Stadtbücherei Offenbach oder

   für die Stadtbücherei Neu-Isenburg haben.

 

Denn: Die Stadtbücherei Frankfurt arbeitet

mit den Stadtbüchereien in Offenbach und Neu-Isenburg  zusammen.

 

 

Das nennt man Kooperation.

 

 

Wenn Sie also schon einen Bibliotheksausweis

der Stadt Offenbach oder Neu Isenburg haben,

bringen Sie ihn mit in die Bücherei.

 

 

Außerdem brauchen Sie eine Bescheinigung,

dass Sie den anderen Ausweis bezahlt haben.

 

Der Ausweis für die Stadtbücherei Frankfurt ist dann kostenlos.

 

 


Gut zu wissen

 

Was ist eine Melde-Bescheinigung?


Auf einer Melde-Bescheinigung steht:

- Name

- Adresse

- Geburtsdatum

- Geburtsort

 

Eine Melde-Bescheinigung bekommen Sie auf dem Bürgeramt.

 

Zu welchem Bürgeramt Sie gehen müssen,

können Sie hier  lesen.

 

 

Was ist eine Aufenthalts-Gestattung?

          
Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
bekommen eine Aufenthalts-Gestattung.


Das heißt: Sie dürfen zurzeit in Deutschland bleiben.


Auf dem Papier mit der Aufenthalts-Gestattung steht,
in welcher Stadt der Asyl-Bewerber oder die Asyl-Bewerberin zurzeit lebt

 

 

Was ist eine Duldung?


Manche Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen

dürfen nicht in Deutschland bleiben.

 

Sie müssen aber nicht sofort aus Deutschland weggehen.

 

Sie bekommen eine Duldung.

 

Zum Beispiel wenn die Person schwer krank ist.

 

 

Eine Duldung ist aber keine Aufenthaltserlaubnis.

 

Das heisst:

 

Eine Person mit einer Duldung muss Deutschland wieder verlassen,

wenn das wieder möglich ist.

 

Zum Beispiel: Wenn die Person wieder gesund ist.

 

Auf dem Papier mit der Duldung steht,

in welcher Stadt der Asyl-Bewerber oder die Asyl-Bewerberin

zurzeit lebt.

 

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