Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Hilfeleistungen der Stadt Frankfurt

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Ein Mann der sich in der Rehabilitation befindet

Eingliederungs-Hilfe für Menschen mit Behinderung



Jeder Mensch soll so leben können, wie er es gerne möchte.

 

Die Eingliederungs-Hilfe unterstützt Menschen:

 

  • die eine Behinderung, ein Handicap  haben.
  • die von einer Behinderung bedroht sind.


Die Eingliederungs-Hilfe fördert selbst bestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Niemand soll benachteiligt werden.

 

 

Für wen ist die Eingliederungs-Hilfe?

 

Die Eingliederungs-Hilfe ist für alle Menschen,

die länger als 6 Monate eine Behinderung haben.

 

Zum Beispiel:

 

  • Menschen mit geistiger Behinderung.
  • Menschen mit körperlicher Behinderung.
  • Menschen mit Sinnes-Beeinträchtigung.

Das heißt zum Beispiel:

Menschen; die nicht gut sehen

oder hören können.

  • Menschen mit seelischer Beeinträchtigung.

Das heißt zum Beispiel Menschen,

die depressiv oder traurig sind

 

 

 
Das gehört zur Eingliederungs-Hilfe

 

  • Medizinische Teilhabe.

 

  Zum Beispiel:

Behandlung durch Ärzte

und Ärztinnen.

Oder:

Medikamente

und Psycho-Therapie.

 

 

  • Teilhabe an Bildung:

 

  Zum Beispiel:

Schulweg-Begleitung

für Kinder und Jugendliche.

Oder:

zusätzliche Unterstützung im Unterricht.

 

 

  • Teilhabe am Arbeitsleben:

 

  Zum Beispiel:

Hilfsmittel am Arbeitsplatz,

also zum Beispiel

einen besonderen Bildschirm,

oder

einen besonderen Bürostuhl

oder

Teilhabe-Assistenzen.

 

 

  • Soziale Teilhabe:

 

  Zum Beispiel:

Teilhabe-Assistenz.

Oder:

Heilpädagogische Leistung

 

 

Wichtig:

 

Es wird zuerst geprüft ob Ihre Krankenkasse, Renten-Versicherung, Agentur für Arbeit oder Ihre Unfall-Versicherung zuständig sind.

Denn es können auch andere Einrichtungen die Eingliederungshilfe durchführen.

 


Die Stadt Frankfurt ist zuständig für Eingliederungshilfe:

 

  • Für Kinder und Jugendliche:
    Bis zum Ende von der Schul-Ausbildung.

 

Für erwachsene Menschen mit Behinderung ist der

Landes-Wohlfahrts-Verband zuständig.

 

Hier finden Sie die Internet Seite des Landeswohlfahrtsverbandes mit allen Telefonnummern:

LandeswohlfahrtsverbandExternal Link

 

 

Antragsstellung

 

Diese Unterlagen brauchen Sie.

 

Zum Beispiel:

 

  • Antrag auf Eingliederungs-Hilfe.
  • Nachweis über die Behinderung.

Zum Beispiel:

Arztbriefe und Berichte.

  • Gehalts-Nachweis
  • Behandlungsplan
  • Schulbericht für Kinder und Jugendliche




Bitte rufen Sie uns an!

 

Wir beraten Sie gerne.

Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie an uns schicken müssen.

Die Adresse und Telefonnummer finden Sie ganz unten.

 

 

Ein Plan für Ihre Eingliederungs-Hilfe

 

Für allgemeine Informationen können Sie sich immer

an das Sozialamt wenden.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben,

spricht das Sozialamt sobald wie möglich mit Ihnen.

 

 

Zusammen planen Sie:

 

  • Welche Hilfe wünschen Sie? Und welche Hilfe brauchen Sie?

  • Gerne können Sie sich auch noch an andere Ämter wenden und fragen: Was ist die beste Unterstützung für mich?

 

 

Haben Sie uns alle nötigen Unterlagen für die Eingliederungs-Hilfe zugeschickt?

 

Dann beginnt die Eingliederungs-Hilfe frühestens in dem Monat,

in dem Sie den Antrag gestellt haben.

 

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Eschersheimer Landstraße 241-249
60320 Frankfurt am Main
Telefon
Frankfurter Kinder- und Jugendschutztelefon
Fax
E-Mail

Anfahrtsinformationen

U-Bahn: mit Linie U1, U2, U3 oder U8 bis zur barrierefreien Haltestelle "Am Dornbusch", etwa zwei Minuten Fußweg Richtung Innenstadt, über die Straße "Am Grünhof", rechterhand das Gebäude, Eingang in der Mitte.

Bus: Linie M34 zwischen Bornheim-Mitte und Gallus/Mönchhofstraße, Haltestelle Dornbusch oder Linie 64 zwischen Ginnheim/U-Bahn und Baseler Platz, Haltestelle Grünhof.

Ihre Anreise:

Bus & Bahn External Link
Radroute External Link

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