Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Eingliederungs-Hilfe für Menschen mit Behinderung
Jeder Mensch soll so leben können, wie er es gerne möchte.
Die Eingliederungs-Hilfe unterstützt Menschen:
- die eine Behinderung, ein Handicap haben.
- die von einer Behinderung bedroht sind.
Die Eingliederungs-Hilfe fördert selbst bestimmte Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft.
Niemand soll benachteiligt werden.
Für wen ist die Eingliederungs-Hilfe?
Die Eingliederungs-Hilfe ist für alle Menschen,
die länger als 6 Monate eine Behinderung haben.
Zum Beispiel:
- Menschen mit geistiger Behinderung.
- Menschen mit körperlicher Behinderung.
- Menschen mit Sinnes-Beeinträchtigung.
Das heißt zum Beispiel:
Menschen; die nicht gut sehen
oder hören können.
- Menschen mit seelischer Beeinträchtigung.
Das heißt zum Beispiel Menschen,
die depressiv oder traurig sind
Das
gehört zur Eingliederungs-Hilfe
- Medizinische Teilhabe.
Zum Beispiel:
Behandlung durch Ärzte
und Ärztinnen.
Oder:
Medikamente
und Psycho-Therapie.
- Teilhabe an Bildung:
Zum Beispiel:
Schulweg-Begleitung
für Kinder und Jugendliche.
Oder:
zusätzliche Unterstützung im Unterricht.
- Teilhabe am Arbeitsleben:
Zum Beispiel:
Hilfsmittel am Arbeitsplatz,
also zum Beispiel
einen besonderen Bildschirm,
oder
einen besonderen Bürostuhl
oder
Teilhabe-Assistenzen.
- Soziale Teilhabe:
Zum Beispiel:
Teilhabe-Assistenz.
Oder:
Heilpädagogische Leistung
Wichtig:
Es wird zuerst geprüft ob Ihre Krankenkasse, Renten-Versicherung, Agentur für Arbeit oder Ihre Unfall-Versicherung zuständig sind.
Denn es können auch andere Einrichtungen die Eingliederungshilfe durchführen.
Die Stadt Frankfurt ist zuständig für
Eingliederungshilfe:
- Für Kinder und Jugendliche:
Bis zum Ende von der Schul-Ausbildung.
Für erwachsene Menschen mit Behinderung ist der
Landes-Wohlfahrts-Verband zuständig.
Hier finden Sie die Internet Seite des Landeswohlfahrtsverbandes mit allen Telefonnummern:
LandeswohlfahrtsverbandExternal Link
Antragsstellung
Diese Unterlagen brauchen Sie.
Zum Beispiel:
- Antrag auf Eingliederungs-Hilfe.
- Nachweis über die Behinderung.
Zum Beispiel:
Arztbriefe und Berichte.
- Gehalts-Nachweis
- Behandlungsplan
- Schulbericht für Kinder und Jugendliche
Bitte rufen Sie uns
an!
Wir beraten Sie gerne.
Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie an uns schicken müssen.
Die Adresse und Telefonnummer finden Sie ganz unten.
Ein Plan für Ihre Eingliederungs-Hilfe
Für allgemeine Informationen können Sie sich immer
an das Sozialamt wenden.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben,
spricht das Sozialamt sobald wie möglich mit Ihnen.
Zusammen planen Sie:
- Welche Hilfe wünschen Sie? Und welche Hilfe brauchen Sie?
- Gerne können Sie sich auch noch an andere Ämter wenden und fragen: Was ist die beste Unterstützung für mich?
Haben Sie uns alle nötigen Unterlagen für die Eingliederungs-Hilfe zugeschickt?
Dann beginnt die Eingliederungs-Hilfe frühestens in dem Monat,
in dem Sie den Antrag gestellt haben.