Europa-Wahl 2024

Europa-Wahl 2024

Rathaus und Politik

Europa-Wahl 2024

Europa-Wahl 2024 in leichter Sprache

Die nächste Wahl ist eine Europa-Wahl.

Alle Wähler dürfen dann das Europäische Parlament wählen.

Die Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.
Diesen Tag nennt man Wahl-Tag.
Der Wahl-Tag ist immer ein Sonntag.

Darf ich wählen?


Jeder Wähler muss:

1.        die deutsche Staats-Angehörigkeit haben
           oder die Staats-Angehörigkeit von einem anderen Land der Europäischen Union

2.        und mindestens 16 Jahre alt sein

3.        und im Wähler-Verzeichnis stehen.

Jeder Wähler bekommt eine Wahl-Benachrichtigung.
Dann darf er ganz sicher wählen.
Die Wahl-Benachrichtigung ist sehr wichtig.
Auf ihr steht, wo man wählen darf.

Bringen Sie die Wahl-Benachrichtigung
am Wahl-Tag in das Wahl-Lokal mit.

Wenn Sie bis zum 19. Mai 2024
keine Wahl-Benachrichtigung bekommen haben,
dann fragen Sie bei uns nach.

Schreiben Sie uns eine E-Mail:

briefwahl@stadt-frankfurt.deInternal Link

Oder rufen Sie uns an:

069 – 212 40 400

Wo kann ich wählen?

Jeder Wähler bekommt ein Wahl-Lokal zugeteilt.
Nur im richtigen Wahl-Lokal darf man wählen.

Das richtige Wahl-Lokal steht auf der Wahl-Benachrichtigung.

Mit einem Rollstuhl muss man aber aufpassen.
Einige Wahl-Lokale haben eine Treppe.
Das steht auch auf der Wahl-Benachrichtigung.

Manchmal kann man am Sonntag nicht wählen.
Zum Beispiel wenn man im Urlaub ist.
Oder wenn man krank wird.

Dann kann man Briefwahl machen.
Das heißt, man darf per Post wählen.
Das muss man aber beantragen.

Was ist die Brief-Wahl?

Manchmal hat man am Wahl-Tag keine Zeit.
Oder man möchte in Ruhe wählen
Zum Beispiel zu Hause.

Dann kann man Brief-Wahl beantragen.
Dann bekommt man einen Wahl-Schein geschickt
Zusammen mit einem Stimm-Zettel und Umschlägen.

Den Wahl-Schein und den Stimm-Zettel
muss man ausfüllen.
Danach muss man die Unterlagen verpacken.
Der Stimm-Zettel muss zuerst in den Stimm-Zettel-Umschlag.
Danach muss man den Wahl-Schein unterschreiben.
Wahlschein und Stimm-Zettel-Umschlag kommen
zusammen in den roten Umschlag.

Der rote Umschlag muss dann eingeworfen werden.
Das geht bei einem gelben Brief-Kasten der Post.
Oder Sie geben den Umschlag bei uns ab.
Wir sind in der Stiftstraße 29.
Das ist beim Eschenheimer Tor.
Wir haben ab dem 29. April geöffnet.

Wie beantrage ich die Brief-Wahl?

Jeder Wähler bekommt eine Wahl-Benachrichtigung.
Diese werden am Ende vom April verschickt.
Auf der Rückseite ist ein Formular.
Damit kann man die Brief-Wahl beantragen.

Dafür müssen Sie das Formular ausfüllen.
Kreuzen Sie an, wie Sie die Brief-Wahl bekommen möchten.
Danach schicken Sie das Formular an uns zurück.

Oder Sie beantragen die Brief-Wahl im Internet.
Das geht unter www.frankfurt.de/briefwahlunterlagenExternal Link

Oder Sie scannen den QR-Code.
Der Code ist auf der Wahl-Benachrichtigung.
Damit ist die Beantragung ganz einfach!

Oder Sie kommen bei uns vorbei.
Dann helfen wir Ihnen beim Antrag.
Wir sind in der Stiftstraße 29.
Das ist beim Eschenheimer Tor.
Wir haben ab dem 29. April geöffnet.

Die Öffnungszeiten sind:

Montags: 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstags:  07:30 - 13:00 Uhr
Mittwochs:  07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstags: 10:00 - 18:00 Uhr
Freitags: 07:30 - 13:00 Uhr

Was muss ich beim Wählen machen?

Wenn Sie bei der Europa-Wahl wählen gehen,
haben Sie 1 Stimme.

Das heißt:
Sie dürfen auf dem Stimm-Zettel 1 Kästchen ankreuzen.

Mit Ihrer Stimme wählen Sie eine Partei.
Wenn eine Partei viele Stimmen bekommt,
dann hat sie mehr Abgeordnete im Europäischen Parlament.
Man sagt dazu:
Sie hat mehr Sitze.

Unter dem Namen von jeder Partei
stehen 10 Namen von Personen.
Das sind die ersten 10 Bewerber für diese Partei.

Bei jedem Bewerber steht
der Wohnort und der Beruf dabei.

Wenn Ihnen keine Partei gefällt,
können Sie auch ungültig wählen.
Das passiert, wenn Sie kein Kästchen ankreuzen.
Oder wenn Sie etwas auf den Stimm-Zettel schreiben.

Wenn Sie Ihren Stimm-Zettel ausgefüllt haben,
dann falten Sie ihn zusammen.
Es darf niemand sehen,
wen Sie gewählt haben.
Werfen Sie den Stimm-Zettel dann in die Wahl-Urne.

Wer darf mir helfen?

Wenn eine Person nicht lesen kann,
darf sie eine Hilfs-Person zur Wahl mitnehmen,
die ihr dabei hilft.

Wenn eine Person eine Behinderung hat,
darf sie zur Unterstützung
eine Hilfs-Person zur Wahl mitnehmen.

Die Hilfs-Person darf den Wähler nicht beeinflussen.
Das heißt:
Der Wähler entscheidet alleine,
wen er wählen möchte.
Die Hilfs-Person muss
die Wahl geheim halten.
Sie darf vorlesen und den Stift halten.
Sie muss aber das ankreuzen
was der Wähler möchte.

Eine blinde Person
oder eine Person mit einer Sehbehinderung
kann als Hilfs-Mittel eine Stimm-Zettel-Schablone mitnehmen.

Die Stimm-Zettel-Schablone muss man vorher bestellen.
Das geht telefonisch:
069-1505-966
Oder per E-Mail:
sekretariat@bsbh.orgInternal Link

Ich möchte noch mehr wissen!

Die Europa-Wahl ist in ganz Deutschland gleich.
Daher gibt es eine Person,
die für die ganze Wahl verantwortlich ist.

Diese Person ist die Bundes-Wahl-Leiterin.
Von ihr gibt es auch Informationen in leichter Sprache.

Einfach anklicken:
https://www.bundeswahlleiterin.de/info/leichte-sprache/europawahl.htmlExternal Link

Es gibt auch noch eine Stelle in Deutschland,
die Informationen zur Wahl in leichter Sprache sammelt.
Das ist die Bundes-Zentrale für politische Bildung.
Sie wird mit BPB abgekürzt.
Die BPB hat ein Heft zur Europa-Wahl geschrieben.
Hier wird alles in leichter Sprache erklärt!
Das Heft wird kostenlos per Post verschickt.

Hier kann man das Heft lesen oder bestellen:
https://www.bpb.de/shop/materialien/einfach-politik/544687/europa-waehlt/External Link

Informationen Wahlrecht zur Europawahl 2024 für Wohnsitzlose in einfacher Sprache

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