Gartenabfälle
Entsorgung von Gartenabfällen
Verbrennen von Gartenabfällen und Abfallholz
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist im Stadtgebiet grundsätzlich verboten.
Während das Verbrennen von Gartenabfällen früher noch üblich war, gibt heute das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine umweltverträgliche Verwertung von Abfällen vor. So sollen Ressourcen geschont werden.
Auch Gartenabfälle fallen unter diese Regelungen.
Die einfachste und beste Art pflanzliche Abfälle zu verwerten, ist sie am Entstehungsort zu kompostieren oder verrotten zu lassen. So bleiben die Nährstoffe erhalten und sind über den Boden wieder für Pflanzen und Tiere verfügbar.
In fast jedem Garten lässt sich ein eigener Kompostplatz einrichten. Eine kostenfreie Kompostfibel External Linkist beim Umweltbundesamt erhältlich. Der entstehende Humus kann als wertvoller Dünger verwendet werden.
Können Gartenabfälle aus wirtschaftlichen Gründen nicht verwertet werden, gilt in Hessen die "Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen". In der Praxis werden Genehmigungen hierfür jedoch kaum erteilt, da die Kompostierung fast immer möglich und zumutbar ist. Fragen zu diesem Thema klärt das Umweltamt, Sachgebiet ImmissionsschutzExternal Link.
Welche Alternativen zur Verbrennung gibt es ?
Wer keinen Kompostplatz im Garten errichten kann oder möchte, kann Gartenabfälle an anderen Orten verwerten lassen. Die Pflanzenreste werden dann in einer zugelassenen Abfallbehandlungsanlage verarbeitet und zur Nutzung angeboten.
Pflanzliche Gartenabfälle können bei den von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) betriebenen KleinmüllplätzenExternal Link entsorgt werden.
Größere Mengen können direkt im Osthafen zur Rhein-Main Biokompost GmbHExternal Link, Peter-Behrens-Straße 8, 60314 Frankfurt am Main gebracht werden.
Wenn im eigenen Garten regelmäßig viel Schnittgut anfällt, kann die Anschaffung oder Miete eines Shredders oder Häckslers sinnvoll sein.
So lässt sich das Volumen der pflanzlichen Abfälle erheblich reduzieren. Damit ist eine Eigenkompostierung oft möglich.
Was ist erlaubt ? Gibt es Ausnahmen ?
Als Ausnahmen von dem Verbrennungsverbot sind ohne gesonderte Genehmigung Grillfeuer und kleine offene Feuer in einem Feuerkorb möglich.
Bei Holzfeuern muss trockenes Scheitholz verwendet werden. Grundsätzlich dürfen Nachbarn oder weitere Anwohner nicht durch den Rauch belästigt werden.
Im öffentlichen Raum ist Grillen nur auf den dafür zugelassenen Grillplätzen Internal Linkzulässig.
Brauchtumsfeuer sind unter bestimmten Umständen möglich, zum Beispiel als Martinsfeuer von Kindertagesstätten.
Notwendig ist hier eine frühzeitige Abstimmung mit dem Service-Center-VeranstaltungenInternal Link im Ordnungsamt.