Feinstaub PM10
Unter Feinstaub versteht man kleinste Partikel, die als Verunreinigung in der Luft vorhanden sind und eine Größe von 10 Mikrometern (Fachbezeichnung PM10) nicht überschreiten. 10 Mikrometer sind 0,01 Millimeter. Man kann den Feinstaub aufgrund der extrem geringen Größe nicht sehen. Diese Kleinstpartikel können tief in die Lunge eindringen und sie schädigen.
Die Situation
Seit Januar 2005 gelten EU-Grenzwerte für Feinstaub. Danach dürfen 50 µg/m³ Feinstaub an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden. In den Jahren 2005, 2006, 2009 und 2011 wurde der Grenzwert in Frankfurt am Main an der Station Friedberger Landstraße überschritten. 2007, 2008, 2010 und 2012 - heute konnte der Grenzwert an allen Frankfurter Luftmessstationen eingehalten werden.
Jahr | Anzahl der Überschreitungstage |
2011 | 42 |
2012 | 19 |
2013 | 21 |
2014 | 17 |
2015 | 18 |
2016 | 7 |
2017 | 16 |
2018 | 11 |
2019 | 8 |
2020 | 1 |
2021 | 5 |
2022 | 3 |
2023 | 2 |
Die Feinstaubkonzentrationen sind insgesamt rückläufig und der Grenzwert für das Jahresmittel (40 µg / m³) kann seit vielen Jahren sicher eingehalten werden. Überschreitungstage treten vermehrt bei austauscharmen Wetterlagen in den Wintermonaten auf.
Aktuelle Messwerte
Bisher wurden an den Messstationen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) im aktuellen Kalenderjahr die folgende Anzahl an Überschreitungstagen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ gemessen:
HLNUG Feinstaub ÜberschreitungstageExternal Link
Die Überwachung der Luftqualität am Standort Sindlingen wurde Anfang 2013 eingestellt. Innerhalb des knapp fünfjährigen Messzeitraums konnten keine kritischen Luftschadstoffwerte oder Schwermetallbelastungen nachgewiesen werden. Zukünftige Überschreitungen sind nicht zu erwarten. Die temporäre Luftmessstation wurde 2008 wegen Bedenken vor hohen Schadstoffbelastungen durch neue Industrieanlagen im Industriepark Höchst in Betrieb genommen.
Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung
Zur langfristigen Verbesserung der Luftqualität sind Maßnahmen aufgestellt worden. Am 01. Januar 2012 ist die letzte Stufe der Umweltzone in Kraft getreten. Es dürfen nur noch Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren, die mit einer grünen Plakette gekennzeichnet sind, über eine gültige Ausnahmegenehmigung verfügen oder von der Plakettenpflicht ausgenommen sind. Nähere Informationen können unter dem Link "Umweltzone Frankfurt am Main" oder "Wirksamkeit der Umweltzone" abgerufen werden.
Aktuelle Maßnahmen der Luftreinhalteplanung sind der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, die Einhaltung modernster Emissionsstandards und Elektrifizierung der Busflotte sowie die Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs. Durch den Ausbau des Fernwärmenetzes und mit Vorgaben zur energiesparenden Bauweise sollen die Emissionen der Gebäudeheizungen weiter reduziert werden.