Feinstaub PM2,5
Die Gefährlichkeit von Feinstäuben hängt sowohl von der Größe als auch von der Zusammensetzung der Partikel ab. Grundsätzlich gilt: Je kleiner die Partikel, umso tiefer können sie in den menschlichen Organismus eindringen. Unter PM2,5-Feinstäuben versteht man Schwebteilchen mit einem Durchmesser von höchstens 2,5 Mikrometern (µm).
Diese extrem kleinen Teilchen haben erhebliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Deswegen hat die EU mit der Richtlinie 2008/50/EG vom 21.05.2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa neue Immissionswerte festgelegt. Seit dem 1. Januar 2010 gilt der Zielwert für das Kalenderjahr von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³). Das bedeutet: Im Jahresmittel darf dieser Wert nicht überschritten werden. Ab 2015 wurde aus dem nicht einklagbaren Zielwert ein verbindlicher Grenzwert.
In Frankfurt am Main misst das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) seit Januar 2010 kontinuierlich den Feinstaubwert PM2,5 an der Luftmessstation in der Friedberger Landstraße. Die gemessenen Daten können unter dem Link Friedberger Landstraße aktuell abgerufen werden.
An der Friedberger Landstraße wird der Grenzwert eingehalten:
Jahr | Feinstaub PM2,5 [µg/m³] |
2010 | 20,8 |
2011 | 19,7 |
2012 | 16,5 |
2013 | 18,3 |
2014 | 17,1 |
2015 | 16,3 |
2016 | 14,4 |
2017 | 14,6 |
2018 | 15,6 |
2019 | 12,8 |
2020 | 9,9 |
2021 | 10,5 |
2022 | 9,2 |
2023 | 9,0 |