PCP - Pentachlorphenol: Verboten und doch immer noch aktuell
Pentachlorphenol (PCP) wurde bis in die 80er Jahre wegen seiner bakterien- und pilzabtötenden Wirkung u.a. im Holz- und Bautenschutz und der Leder- und Textilimprägnierung eingesetzt. Dadurch war es überall verbreitet. 1989 wurde die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCP in Deutschland verboten. Die Sanierung von Gebäuden mit PCP-haltigen Baumaterialien wurde in der PCP-Richtlinie von 1997 geregelt: Bei Überschreitung bestimmter PCP-Werte in der Raumluft bzw. im Blut oder Urin der Raumnutzer müssen Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden.
In verschiedenen Ländern, beispielsweise auch in den USA, wird PCP jedoch noch produziert und angewendet, sodaß über Importe, insbesondere von behandelten Lederwaren und Textilien, weiterhin eine Exposition für die Bevölkerung bestehen kann.
Infolge des PCP-Verbots ist die PCP-Belastung im Blut der Allgemein-Bevölkerung stark rückläufig. Der Referenzwert (oberer Hintergrundwert) hatte 1986 noch 70 µg/l Blutplasma betragen. Der von der Humanbiomonitoring-Kommission des Umweltbundesamtes veröffentlichte aktualisierte Referenzwert liegt bei 12 µg/l Blutplasma. Bei Werten unter 40 µg PCP/l ist nach derzeitiger Kenntnis der HBM-Kommission nicht mit Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
In Frankfurt hatte eine große umweltepidemiologische Untersuchung des Gesundheitsamtes (ca. 630 Erwachsene und Kinder) im Jahre 1998 einen oberen Hintergrundwert von 6 µg PCP/l bei Erwachsenen und von 8 µg PCP/l bei Kindern und Jugendlichen ergeben. In Einzelfällen kann es jedoch immer noch zu hohen inneren Belastungen kommen, z.B. durch PCP-haltige Lederkleidung.