PCB - Polychlorierte Biphenyle: Kein Problem mehr in städtischen Kindereinrichtungen in Frankfurt
Polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden seit den 20er Jahren in großem Maßstab produziert und wegen ihrer günstigen Materialeigenschaften wie Hitzestabilität, hohe Reaktionsträgheit, schwere Entflammbarkeit und Alterungsbeständigkeit eingesetzt: als Weichmacher in Kunststoffen, in Klebstoffen, als Imprägnierungs- und Flammschutzmittel, als Isolier- und Kühlflüssigkeit in Transformatoren.
In den 80er Jahren wurde zunehmend auf den Einsatz von PCBs verzichtet, 1989 wurden die PCBs aufgrund ihrer toxischen Eigenschaften und ihrer Anreicherungstendenz verboten. Mit diesem Produktions- und Verteilungsverbot ist das PCB-Problem jedoch nicht gelöst. Besonders zwischen 1955 und 1975 waren PCB in vielen Gebäuden in Dichtungsmassen oder als Flammschutzanstriche eingesetzt worden. Aus diesen Materialien können sie über lange Zeit freigesetzt werden und in die Atemluft gelangen. Zur Bewertung von Raumluftkontaminationen mit PCB wurde eine Richtlinie veröffentlicht, die einen Eingreifwert von 3000 ng/m3 und einen Zielwert von unter 300 ng PCB/m3 vorsieht (PCB-Richtlinie, 1994).
Entsprechend dieser Richtlinie, die mit Modifikationen in verschiedenen Bundesländern (in Hessen gilt die mit Abstand strengste Regelung) über die Bauordnungen rechtsverbindlich eingeführt wurde, in den 1990er Jahren die PCB-Gehalte in der Raumluft von städtischen Kindertagesstätten, Schulen in Frankfurt untersucht. Die gemäß Richtlinie erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wurden durchgeführt.
Stand: August 2017