Informationen für Wahlhelfende
Für den reibungslosen Ablauf der Wahl zum 21. Deutschen
Bundestag werden in Frankfurt am Main insgesamt etwa 4 600 Wahlhelfende
benötigt. Der ehrenamtlich tätige Wahlvorstand jedes einzelnen Wahlraums
besteht aus bis zu 9 Personen. Sie sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der
Wahlhandlung. Zum Wahlvorstand gehören der/die Wahlvorstehende und
Schriftführende, sowie jeweils deren Stellvertretungen und bis zu 5 weitere
Beisitzende. Alle Wahlvorstandsmitglieder sind zur unparteiischen Ausübung des
Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstandes sind:
- Vorbereiten des Wahllokals vor Beginn der Wahlhandlung
- Prüfen der Wahlberechtigung und Beschlussfassungen über Zulassung und Zurückweisung von Wählenden
- Ausgabe der Stimmzettel
- Führen des Wählerverzeichnisses
- Überwachen der Wahlkabinen zur Wahrung des Wahlgeheimnisses
- Aufsicht über die Wahlurne
- Ausfüllen der Wahlniederschrift
- Sortieren der Stimmzettel und Auszählen der Stimmen
- Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmzetteln bzw. Stimmen
- Feststellen der Wahlergebnisse im Wahlbezirk
- Telefonische Übermittlung des Wahlergebnisses an die zentrale Ergebnisaufnahme
Nach der gemeinsamen Vorbereitung des Wahlraums ab 7:30 Uhr
beginnt die Wahlhandlung um 8:00 Uhr. Während der Wahlhandlung müssen nicht
immer alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein, es findet eine
eigenverantwortliche Diensteinteilung im Wahlvorstand nach Koordination durch die Wahlvorstehenden des Wahlraums statt. Nach Beendigung
der Wahlhandlung um 18:00 Uhr, zur Feststellung der vorläufigen Ergebnisse,
sollte der Wahlvorstand wieder bis zum Abschluss aller Arbeiten vollzählig
anwesend sein.
Alle Wahlvorstandsmitglieder erhalten für Ihren Einsatz am
Wahltag eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen
Funktion im Wahlvorstand. Der Betrag wird etwa drei Wochen nach dem Wahltag per
Überweisung ausgezahlt.
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist an formelle
Voraussetzungen gebunden. Bei der Bundestagswahl sind dies, angelehnt an das aktive
Wahlrecht:
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und
- die deutsche Staatsangehörigkeit, sowie
- ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Zur Tätigkeit in einem Wahlvorstand führen verschiedene Wege:
Interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an die Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen. Sie können dafür das Anmeldeformular in der rechten Spalte auf dieser Seite nutzen. Alternativ können sich auch direkt mit den für Ihren Stadtteil zuständigen Stadtbezirksvorstehenden in Verbindung setzen. Eine Übersicht zu den Stadtbezirksvorstehenden finden Sie auf dieser Seite.
Beschäftigte der Stadtverwaltung Frankfurt am Main und deren
Eigenbetriebe wenden sich bitte an ihre Personalstelle bzw. Verbindungsperson.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und Bereitschaft zur Übernahme
eines Wahlehrenamtes!