Briefwahl

Briefwahl

Bundestagswahl 2025

Briefwahl

+++++++++++++++++++++

Bis zum Freitag, 21.02.2025, 15 Uhr konnten Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Die Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen bis zum 23.02.2025, 18 Uhr beim Wahlamt zurück sein, damit Ihre Stimmen gezählt werden.
Die Abgabe im Wahllokal ist nicht möglich.

+++++++++++++++++++++

Informationen rund um die Briefwahl

Folgende Fristen sind rund um das Wahlwochenende zu beachten:

Bis zum Freitag, 21.02.2025, 15 Uhr konnten Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Am Sonntag, 23.02.2025, bis 15 Uhr, können neue Briefwahlunterlagen nur für plötzlich erkrankte Personen ausgestellt werden.

Am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr können nur noch bereits ausgestellte Briefwahlunterlagen, die im Briefwahlbüro vorliegen (weil sie nicht abgeholt wurden oder von der Post als unzustellbar zurückkamen), abgeholt werden.
Erfragen Sie vorher unter der Hotline-Telefonnummer 069 212 40400, ob Ihre Briefwahlunterlagen zum Abholen bereitliegen. Nach der telefonischen Bestätigung kommen Sie mit Ihrem Ausweis oder eine Person mit Vollmacht zum Zentralen Bürgeramt, Zeil 3Internal Link:

Wie bekomme ich Ersatz-Briefwahlunterlagen mit Wahlschein?

Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen bei plötzlicher Erkrankung?

Wenn Sie plötzlich erkrankt sind und dadurch nicht am Wahlsonntag ins Wahllokal gehen können, gibt es nur für diese Fälle noch die Möglichkeit, sich am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen ausstellen zu lassen. Sie können zur Beantragung und Abholung eine andere Person bevollmächtigen. Die plötzliche Erkrankung muss dabei nachgewiesen werden.
Lassen Sie sich dazu bitte vorab telefonisch beraten unter der Hotline-Telefonnummer 069 212 40400. Nach der telefonischen Bestätigung, kommen Sie mit Ihrem Ausweis oder eine Person mit Vollmacht sowie den Nachweis über die plötzliche Erkrankung zum Zentralen Bürgeramt, Zeil 3,Internal Link bis spätestens 15 Uhr am Wahlsonntag.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Welche Unterlagen bekomme ich bei der Briefwahl?

Sie erhalten nach Ihrem Antrag folgende Unterlagen:

  • einen Wahlschein
  • einen Stimmzettel
  • einen Stimmzettelumschlag
  • einen roten Wahlbriefumschlag, mit dem Sie die Unterlagen in Deutschland kostenfrei zurücksenden können
  • ein Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl mit Bildern erläutert

Wer die Angaben auf dem Merkblatt genau beachtet und den roten Wahlbrief rechtzeitig zurücksendet, kann sicher sein, dass die abgegebenen Stimmen gezählt werden.

Hilfestellung bei der Briefwahl: 
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde. Die Versicherung an Eides statt ist dafür auf dem Wahlschein abgedruckt.

Unterlagen abholen mit Vollmacht:
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Die Vollmacht muss auch bei Ehegatten/Lebenspartnern vorgelegt werden. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.

Wie kann ich das Wahllokal wechseln?
Mit dem Frankfurter Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen (nicht mit der Wahlbenachrichtigung) können Sie am Wahlsonntag in einem anderen Wahllokal in Ihrem Wahlkreis in Frankfurt am Main wählen. Eine Übersicht über die beiden Wahlkreise erhalten Sie auf unseren InformationsseitenInternal Link. Legen Sie im Wahllokal bitte den Wahlschein und Ihr Ausweisdokument vor.

Wahlbenachrichtigung oder Wahlschein?
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über die anstehende Bundestagswahl, in welchem Wahllokal Sie im Wählerverzeichnis stehen und daher am Wahlsonntag dort wählen können. Auf der Rückseite ist ein Briefwahlantrag abgedruckt. Wenn Sie bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir prüfen dann, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.

Einen Wahlschein erhalten Sie, wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlschein "bescheinigt" Ihr Wahlrecht. Wenn wir einen Wahlschein für Sie ausstellen, wird dies im Wählerverzeichnis vermerkt (sogenannter Sperrvermerk). Dann können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen (auch in Ihrem Wahllokal). 

Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt, kann ich trotzdem im Wahllokal wählen?
Im Wählerverzeichnis in Ihrem Wahllokal steht hinter Ihrem Namen ein Sperrvermerk. Sie können trotzdem im Wahllokal wählen, müssen dazu aber Ihren Wahlschein und Ihren Ausweis vorlegen. Die Wahlbenachrichtigung reicht bei beantragten Briefwahlunterlagen nicht mehr zum Wählen aus. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Wahlschein nur in einem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen können. Eine Übersicht über die beiden Wahlkreise erhalten Sie auf unseren InformationsseitenInternal Link.


Briefwahlunterlagen zurücksenden:
Die Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen bis zum 23.02.2025, 18 Uhr beim Wahlamt zurück sein, damit Ihre Stimmen gezählt werden.

Neben dem Postversand ist der Einwurf in folgende Hausbriefkästen möglich:

  • Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3 (Eingang Lange Str.), 60313 Frankfurt am Main,
  • Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstr. 29, 60313 Frankfurt am Main sowie
  • Bürgeramt Höchst, Dalbergstr. 14, 65929 Frankfurt am Main. 

 

Personen ohne festen Wohnsitz:
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, konnten Sie sich bis 02.02.2025 in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen, damit Sie wählen können.

Umzug/ Änderungen im Melderegister:

Alle Informationen sind auf unserem Infoblatt Wohnungsaenderungen (pdf , 35KB)Download Linkzusammengefasst. Bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam, weil Sie unter Umständen nicht automatisch (in Frankfurt) wählen können.

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl:
Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten zur BundestagswahlInternal Link oder auf den Seiten der BundeswahlleiterinExternal Link.