Briefwahl
Informationen rund um die Briefwahl
Wenn Sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie per Briefwahl wählen. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Die Briefwahl können Sie zu Hause oder vor Ort im Briefwahllokal durchführen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Bundestagswahl 2025?
Der gewohnte Zeitraum für die Briefwahl von 6 Wochen wird durch die vorgezogene Bundestagswahl auf vermutlich 2 Wochen verkürzt. Für den Versand und Rückversand der Unterlagen steht also deutlich weniger Zeit zur Verfügung.
Bitte prüfen Sie, ob Sie alternativ zum Postversand vorher bei uns im Briefwahllokal oder am Wahlsonntag im Wahllokal wählen möchten! |
Wir öffnen das Briefwahllokal, sobald uns die gedruckten Stimmzettel vorliegen. Falls das vor dem 07.02.2025 der Fall ist, informieren wir Sie auf dieser Seite.
Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen mit Wahlschein?
Die Unterlagen werden voraussichtlich ab 07.02.2025 verschickt:
Ihr Anliegen | Wie geht das? |
Briefwahlunterlagen per Post |
|
Briefwahlunterlagen persönlich beantragen (zum Mitnehmen oder vor Ort wählen) |
Kommen Sie vom 07.02. bis 21.02.2025 mit Ihrem Ausweis zum Briefwahllokal, Stiftstraße 29:
Montag: 09.00 bis 17.00 Uhr Freitag, 21.02.2025 07.30 bis 15 Uhr |
Was sollte ich sonst noch wissen?
Welche Unterlagen bekomme ich bei der Briefwahl?
Sie erhalten nach Ihrem Antrag folgende Unterlagen:
- einen Wahlschein
- einen Stimmzettel
- einen Stimmzettelumschlag
- einen roten Wahlbriefumschlag, mit dem Sie die Unterlagen in Deutschland kostenfrei zurücksenden können
- ein Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl mit Bildern erläutert
Wer die Angaben auf dem Merkblatt genau beachtet und den roten Wahlbrief rechtzeitig zurücksendet, kann sicher sein, dass die abgegebenen Stimmen gezählt werden.
Hilfestellung bei der Briefwahl:
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde. Die Versicherung an Eides statt ist dafür auf dem Wahlschein abgedruckt.
Unterlagen abholen mit Vollmacht:
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Die Vollmacht muss auch bei Ehegatten/Lebenspartnern vorgelegt werden. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.
Wie kann ich das Wahllokal wechseln?
Mit dem Frankfurter Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen (nicht mit der Wahlbenachrichtigung) können Sie am Wahlsonntag in einem anderen Wahllokal in Ihrem Wahlkreis in Frankfurt am Main wählen. Eine Übersicht über die beiden Wahlkreise erhalten Sie auf unseren InformationsseitenInternal Link. Legen Sie im Wahllokal bitte den Wahlschein und Ihr Ausweisdokument vor.
Wahlbenachrichtigung oder Wahlschein?
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über die anstehende Bundestagswahl, in welchem Wahllokal Sie im Wählerverzeichnis stehen und daher am Wahlsonntag dort wählen können. Auf der Rückseite ist ein Briefwahlantrag abgedruckt. Wenn Sie bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir prüfen dann, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.
Einen Wahlschein erhalten Sie, wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlschein "bescheinigt" Ihr Wahlrecht. Wenn wir einen Wahlschein für Sie ausstellen, wird dies im Wählerverzeichnis vermerkt (sogenannter Sperrvermerk). Dann können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen (auch in Ihrem Wahllokal).
Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt, kann ich trotzdem im Wahllokal wählen?
Im Wählerverzeichnis in Ihrem Wahllokal steht hinter Ihrem Namen ein Sperrvermerk. Sie können trotzdem im Wahllokal wählen, müssen dazu aber Ihren Wahlschein und Ihren Ausweis vorlegen. Die Wahlbenachrichtigung reicht bei beantragten Briefwahlunterlagen nicht mehr zum Wählen aus. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Wahlschein nur in einem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen können. Eine Übersicht über die beiden Wahlkreise erhalten Sie auf unseren InformationsseitenInternal Link.
Wie bekomme ich Ersatzunterlagen?
Wenn die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein per Post nicht angekommen sind oder Sie diese verloren haben, können Sie bis 22.02.2025, 12 Uhr einen Ersatz-Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten. Danach ist eine Ersatz-Ausstellung aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht mehr möglich. Wir bitten um Verständnis, dass dafür eine persönliche Vorsprache notwendig ist.
Briefwahlunterlagen zurücksenden:
Die Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen bis zum 23.02.2025, 18 Uhr beim Wahlamt zurück sein, damit Ihre Stimmen gezählt werden.
Personen ohne festen Wohnsitz:
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, können Sie sich bis 02.02.2025 in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen, damit Sie wählen können. Falls Sie sich dauerhaft in Frankfurt am Main aufhalten, kommen Sie bitte mit Ihrem Ausweisdokument persönlich bei uns vorbei.
Umzug/ Änderungen im Melderegister:
Alle Informationen sind auf unserem Infoblatt Wohnungsaenderungen (pdf , 35KB)Download Linkzusammengefasst. Bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam, weil Sie unter Umständen nicht automatisch (in Frankfurt) wählen können.
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl:
Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten zur BundestagswahlInternal Link oder auf den Seiten der BundeswahlleiterinExternal Link.