Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Aktuell gehen wir von einer vorgezogenen Neuwahl des Bundestags am Sonntag, den 23. Februar 2025, aus. Die damit verbundenen verkürzten Fristen können erst nach Auflösung des Bundestages und der formalrechtlichen Festlegung des Wahltags durch den Bundespräsidenten verbindlich benannt werden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Entwurf einer Rechtsverordnung mit den zu erwartenden neuen Fristen bereitgestellt, die für den Fall der vorgezogenen Neuwahl kurzfristig in Kraft gesetzt werden soll. Die nachfolgenden Seiten basieren auf diesem Entwurf der Rechtsverordnung und gehen insofern vom 23. Februar 2025 als Wahltag aus. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ |