Bolongaropalast Kranaufstellung
Bei einer Sonderbaukontrolle am Höchster Bolongaropalast im
Jahr 2003 wurden erhebliche baurechtliche- und brandschutztechnische Mängel
festgestellt.
Die Behebung dieser Mängel ist mit der Sanierung des
Innenbereiches verbunden. Gleichzeitig gilt es, das Gebäude barrierefrei
auszubauen und die Sanierung der Fassade und des Daches aufgrund
altersbedingter Schäden durchzuführen.
Im Hinblick auf die umfangreichen Sanierungsarbeiten wurde
das Nutzungskonzept neu definiert. Ziel ist, neben einer behutsamen Substanzerhaltung
im Sinne des Denkmalschutzes das Gebäude durch die neu geplanten Nutzungen
attraktiver für Besucher, Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.
Eine Vielzahl von kulturellen Nutzungen wird im Palast ihren
Platz finden.
Dazu gehört u.a. die Einrichtung eines Museums, eines
Veranstaltungssaals, eines Musiksaals als Pendant zum historischen
Kapellensaal, sowie einer Gastronomie mit Außenbereich im Garten des Palastes.
Der Oberbürgermeister behält seine repräsentativen Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss,
wo die historische Enfilade entlang der Bolongarostraße hergerichtet und der
Öffentlichkeit für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird. Der Garten des
Palastes soll direkt nach Fertigstellung der Baumaßnahme nach historischem
Vorbild wieder hergestellt werden.
Der Kran wird hauptsächlich für die denkmalpflegerischen
Restaurierungsarbeiten am barocken Dachstuhl benötigt, außerdem für
Rohbauarbeiten an den neuen Treppenhäusern und Aufzugsschächten, sowie zur
Einbringung diverser technischer Geräte. Weiterhin steht er allen am Bau
beteiligten Firmen zur Nutzung zur Verfügung.
Seine Aufgabe ist das
Andienen des gesamten Gebäudes. Er hat einen Ausleger von 55 Metern. Die daraus
resultierenden sehr großen Kräfte müssen über die Aufstellfläche in den Boden
abgeleitet werden.
Nach Prüfung verschiedener Standorte zeigte sich als einzig möglicher Aufstellort die Bolongarostraße, mittig vor dem Palast. In der Bolongarostraße kann der Kran nur innerhalb der genehmigten Baustelleneinrichtungsfläche aufgestellt werden, da die Straße durch die Baustelleneinrichtung bereits auf eine Spur verengt und nicht dauerhaft gesperrt werden kann.
Innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche sind die ersten 4,00 m vom Gebäude an gerechnet nicht belastbar, da dort eine Vielzahl von Kanälen und Leitungen verlaufen.
Besonders empfindlich sind die nur 60 cm unterhalb des Pflasters liegenden Verkehrsdatenleitungen, die die Ampeln in einem großen Teil des Frankfurter Westens steuern. Die verbleibenden 3,25 m sind nicht ausreichend um den Kran zu aufzustellen, der eine Fläche von 6,70 m x 4,55 m benötigt. Auch in diesem Bereich liegen Kanäle und Leitungen. Um diese zu schützen, muss der nicht tragfähige Boden mit einem Fundament mit Tiefgründung überbrückt werden. 12 Pfähle wurden 20 m tief in die Straße gebohrt und tragen eine 60 cm starke Bodenplatte, auf die der Kran aufgestellt wird.
Das Kranfundament wurde von März bis Mai 2018 gebaut.