Informationen Wahlhelfende

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Europawahl 2024

Information für Wahlhelfende

Zugang für berufene Wahlhelfende (passwortgeschützter Bereich)


Informationen für berufene Wahlhelfende (Passwort ist in den Berufungsunterlangen enthalten)Internal Link
 

Für den reibungslosen Ablauf der Wahl zum zehnten Europäischen Parlament am 9. Juni 2024  werden in Frankfurt am Main insgesamt etwa 4 600 Wahlhelfende benötigt. Der ehrenamtlich tätige Wahlvorstand jedes einzelnen Wahlraums besteht aus bis zu 9 Personen. Sie sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung. Zum Wahlvorstand gehören der/die Wahlvorstehende und Schriftführende, sowie jeweils deren Stellvertretungen und bis zu 5 weitere Beisitzende. Alle Wahlvorstandsmitglieder sind zur unparteiischen Ausübung des Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstandes sind:

  • Vorbereiten des Wahllokals vor Beginn der Wahlhandlung
  • Prüfen der Wahlberechtigung und Beschlussfassungen über Zulassung und Zurückweisung von Wählenden
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Führen des Wählerverzeichnisses
  • Überwachen der Wahlkabinen zur Wahrung des Wahlgeheimnisses
  • Aufsicht über die Wahlurne
  • Ausfüllen der Wahlniederschrift
  • Sortieren der Stimmzettel und Auszählen der Stimmen
  • Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmzetteln bzw. Stimmen
  • Feststellen der Wahlergebnisse im Wahlbezirk
  • Telefonische Übermittlung des Wahlergebnisses an die zentrale Ergebnisaufnahme

 

Nach der gemeinsamen Vorbereitung des Wahllokals ab 7:30 Uhr beginnt die Wahlhandlung um 8:00 Uhr. Während der Wahlhandlung müssen nicht immer alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein, es findet eine eigenverantwortliche Diensteinteilung im Wahlvorstand statt. Nach Beendigung der Wahlhandlung um 18:00 Uhr, zur Feststellung der vorläufigen Ergebnisse, sollte der Wahlvorstand wieder bis zum Abschluss aller Arbeiten vollzählig anwesend sein.

Alle Wahlvorstandsmitglieder erhalten für Ihren Einsatz am Wahltag eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Funktion im Wahlvorstand. Der Betrag wird etwa drei Wochen nach dem Wahltag per Überweisung ausgezahlt.

Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist an formelle Voraussetzungen gebunden. Bei der Europawahl sind dies, angelehnt an das aktive Wahlrecht:

  • Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet und
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit, sowie
  • ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben.



Zur Tätigkeit in einem Wahlvorstand führen verschiedene Wege:

  • Interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an die Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen. Sie können dafür das Anmeldeformular in der rechten Spalte auf dieser Seite nutzen. Alternativ können sich auch direkt mit den für Ihren Stadtteil zuständigen Stadtbezirksvorstehenden in Verbindung setzen. Eine Übersicht zu den Stadtbezirksvorstehenden finden Sie auf dieser Seite.Internal Link
  • Beschäftigte der Stadtverwaltung Frankfurt am Main und deren Eigenbetriebe wenden sich bitte an ihre Personalstelle bzw. Verbindungsperson.

 

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und Bereitschaft zur Übernahme eines Wahlehrenamtes!