Briefwahl

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Europawahl 2024

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Informationen rund um die Briefwahl

Wenn Sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind (siehe auch Infos unten), können Sie per Briefwahl wählen. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Die Briefwahl können Sie zu Hause oder vor Ort im Briefwahllokal durchführen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung.

Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen mit Wahlschein?

Für die Europawahl können Sie bis zum 07.06.2024, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen. Die beantragten Unterlagen werden ab dem 29.04.2024 verschickt.

Ihr Anliegen

Wie geht das?

Briefwahlunterlagen per Post

Wir empfehlen die Unterlagen bis 29.05. zu beantragen (Postlaufzeiten). Ihr roter Wahlbrief muss bis 09.06.2024, 18 Uhr, im Wahlamt zurück sein, damit Ihre Stimme gezählt wird.

  • Online beantragen: Briefwahlunterlagen OnlineExternal Link
  • Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post/E-Mail an das Wahlamt senden oder
  • formlosen Antrag per Post/E-Mail unter Angabe von Familienname, Vornamen, vollständiger Anschrift und Geburtsdatum an das Wahlamt senden.
Briefwahlunterlagen persönlich beantragen (zum Mitnehmen oder vor Ort wählen)

Kommen Sie vom 29.04. bis 07.06. mit Ihrem Ausweis zum

Briefwahllokal, Stiftstraße 29:

Montag:          09.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag:        07.30 bis 13.00 Uhr
Mittwoch:        07.30 bis 13.00 Uhr
Donnerstag:   10.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:           07.30 bis 13.00 Uhr

 

Sie müssen keinen Termin vereinbaren.

 

Abweichende Öffnungszeiten am
Dienstag, 21.05.: 7.30 - 11.45 Uhr
Freitag, 07.06.: 7.30 - 18 Uhr

 

An den gesetzlichen Feiertagen ist das Briefwahllokal geschlossen! 



Was sollte ich sonst noch wissen?

Welche Unterlagen bekomme ich bei der Briefwahl?

Sie erhalten nach Ihrem Antrag folgende Unterlagen:

  • einen Wahlschein
  • einen Stimmzettel
  • einen weißen Stimmzettelumschlag
  • einen roten Wahlbriefumschlag, mit dem Sie die Unterlagen in Deutschland kostenfrei zurücksenden können
  • ein Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl mit Bildern erläutert

Wer die Angaben auf dem Merkblatt genau beachtet und den roten Wahlbrief rechtzeitig zurücksendet, kann sicher sein, dass die abgegebene Stimme gezählt wird.

 

Hilfestellung bei der Briefwahl: 

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde. Die Versicherung an Eides statt ist dafür auf dem Wahlschein abgedruckt.

Unterlagen abholen mit Vollmacht:
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Die Vollmacht muss auch bei Ehegatten/Lebenspartnern vorgelegt werden. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.

Wie kann ich das Wahllokal wechseln?
Mit dem Frankfurter Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen (nicht mit der Wahlbenachrichtigung) können Sie am Wahlsonntag in einem anderen Wahllokal in Frankfurt am Main wählen. Legen Sie im Wahllokal bitte den Wahlschein und Ihr Ausweisdokument vor.

Wahlbenachrichtigung oder Wahlschein?

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über die anstehende Europawahl, in welchem Wahllokal Sie im Wählerverzeichnis stehen und daher am Wahlsonntag dort wählen können. Auf der Rückseite ist ein Briefwahlantrag abgedruckt. Wenn Sie bis zum 12.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir prüfen dann, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.

Einen Wahlschein erhalten Sie, wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlschein "bescheinigt" Ihr Wahlrecht. Wenn wir einen Wahlschein für Sie ausstellen, wird dies im Wählerverzeichnis vermerkt (sogenannter Sperrvermerk). Dann können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen (auch in Ihrem Wahllokal). Verlorene Wahlschein dürfen wir nicht ersetzen.

Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt, kann ich trotzdem im Wahllokal wählen?
Im Wählerverzeichnis in Ihrem Wahllokal steht hinter Ihrem Namen ein Sperrvermerk. Sie können trotzdem im Wahllokal wählen, müssen dazu aber Ihren Wahlschein und Ihren Ausweis vorlegen. Die Wahlbenachrichtigung reicht bei beantragten Briefwahlunterlagen nicht mehr zum Wählen aus.

Wie bekomme ich Ersatzunterlagen?
Wenn die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein per Post nicht angekommen sind, können Sie bis 08.06.2024, 12 Uhr einen Ersatz-Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten. Danach ist eine Ersatz-Ausstellung aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht mehr möglich. Wir bitten um Verständnis, dass dafür eine persönliche Vorsprache notwendig ist. 

Briefwahlunterlagen zurücksenden:

Die Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen bis zum 09.06.2024, 18 Uhr beim Wahlamt zurück sein, damit Ihre Stimme gezählt wird.

Personen ohne festen Wohnsitz:
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, können Sie sich bis 19.05.2024 in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen, damit Sie wählen können. Falls Sie sich dauerhaft in Frankfurt am Main aufhalten, kommen Sie bitte mit Ihrem Ausweisdokument persönlich bei uns vorbei.

Allgemeine Informationen zur Europawahl:
Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten zur Europawahl Internal Linkoder auf den Seiten der BundeswahlleiterinExternal LinkExternal Link

Wählerverzeichnisse für die Europawahl 2024

Sie sind nur in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, am Stichtag 28.04.2024 mit Hauptwohnung im Frankfurter Melderegister gespeichert waren und

  • Sie deutsch sind oder
  • Sie nicht-deutsche Unionbürger(in) sind, bei einer vergangenen Europawahl einen Antrag gestellt hatten und seitdem nicht ins Ausland verzogen sind.

Nähere Informationen zur Wahlberechtigung erhalten Sie auf unseren SeitenInternal LinkInternal LinkInternal Link. Bitte achten Sie darauf, ob Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten und melden Sie sich im Zweifel bei uns!

 

Bei Neuanmeldungen und Korrekturen im Melderegister kann es notwendig sein, dass Sie einen Antrag stellen müssen, um in Frankfurt wählen zu können. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen die Antragsfrist am 19.05.2024 endet. Genauere Informationen erhalten Sie auf unserem Info Aenderungen Melderegister (pdf , 44KB)Download Link, der auch im Bürgeramt ausgehändigt wird.

 

Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die häufigsten Sachverhalte. Bitte melden Sie sich im Zweifel rechtzeitig bei uns.

Personengruppe Antragsweg Bis wann
Nicht-deutsche Unionsbürger(innen), die in Frankfurt wohnen und noch keinen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt hatten 

Persönlich oder schriftlich (unterschrieben)

Formular der BundeswahlleiterinExternal LinkExternal LinkExternal Link

 19.05.2024
Im Ausland lebende Deutsche

Persönlich oder schriftlich (unterschrieben)

Formular der BundeswahlleiterinExternal LinkExternal LinkExternal Link

 19.05.2024

Deutsche, die aus dem Inland nach Frankfurt gezogen sind.

Unionsbürger(innen), die aus dem Inland nach Frankfurt gezogen sind und bei Ihrer alten Gemeinde schon einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt hatten

Persönlich oder schriftlich (unterschrieben)

Waehlerverzeichnis bei Zuzug aus Inland (pdf , 780KB)Download Linkoder formloser Antrag mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift

 19.05.2024
 Personen, bei denen das Melderegister berichtigt wurde (zum Beispiel Rücknahme der Abmeldung) Persönlich oder schriftlich  24.05.2024
 Personen ohne festen Wohnsitz Persönlich  19.05.2024