Drohneneinsatz in Frankfurt am Main
Informationen rund um den Einsatz von Drohnen in Frankfurt am Main
Am 07.04.2017 ist eine neue Verordnung zur Regulierung des
Betriebs von unbemannten Fluggeräten in Kraft getreten. Diese betrifft sowohl
gewerblich, als auch erstmals privat aufgelassene Drohnen.
Wer zukünftig
in Frankfurt am Main gewerblich eine Drohne bis 5 kg Gesamtmasse betreiben möchte, benötigt keine Allgemeinerlaubnis mehr, da für diese Drohnen die Informationspflicht
entfällt.
Weitere Informationen rund um die gesetzlichen
Rahmenbedingungen erhalten Sie über die Links. Beachten
Sie bitte besonders §21b der neuen Verordnung (Verbotener Betrieb von
unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen).
Bitte beachten Sie:
Die vor dem 07.04.2017 ausgestellte Allgemeinerlaubnis bis 10 kg Gesamtmasse behält auch weiterhin ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum. Daher ist bei diesen Drohneneinsätzen über 5 kg bis 10 kg Gesamtmasse das Straßenverkehrsamt formlos per E-Mail an grossraum-schwerverkehr@stadt-frankfurt.de sowie das Polizeipräsidium Frankfurt am Main E13.PPFFM@polizei.hessen.de vorab über den geplanten Einsatz zu informieren.
Einzelerlaubnisse
In folgenden Fällen ist eine Einzelerlaubnis beim
Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen:
- Bei Drohnen über 5 kg bis 10
kg Gesamtmasse ohne gültige Allgemeinerlaubnis
- Bei Drohnen die außerhalb der gesetzlichen Grenzen der neuen Verordnung
aufgelassen werden
Kontakt
Tel.: +49 (6151) 12
6010
Fax: +49 (6151) 12 3851
E-Mail:
Thomas.Glock@rpda.hessen.de
Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de
Die wichtigsten Ansprechpartner für Ihren Drohneneinsatz
Damit Sie Ihren Drohneneinsatz reibungslos abwickeln
können, ist es
notwendig die entsprechenden Stellen vorab zu
kontaktieren.
- Auf einem Privatgelände ist die Einverständniserklärung des privaten Grundstückseigentümers einzuholen.
- Finden die Drohnenaufnahmen auf öffentlichen Geländen statt, ist
vorab eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis beim
Service-Center-Veranstaltung im Ordnungsamt über scv@stadt-frankfurt.de zu beantragen.
- Im Bereich der Landschaftsschutzgebiete in
Frankfurt am Main ist die Untere Naturschutzbehörde, unter 069/212-44344
oder info.unb@stadt-frankfurt.de vorab zu informieren.
- Sind Aufnahmen auf einer öffentlichen Grünfläche vorgesehen, ist eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis beim Grünflächenamt über veranstaltungen.amt67@stadt-frankfurt.de einzuholen.