Gefahrgutüberwachung
Sichere Straßen dank regelmäßiger Aufklärung und Überwachung durch das Straßenverkehrsamt
Viele Produkte können Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften beinhalten. Manche sind giftig oder ätzend. Andere lassen sich beispielsweise leicht entzünden oder schädigen die Umwelt. Solche Gefahrstoffe unterliegen meist besonderen Lager- und Transportvorschriften. Auf der Straße, dem Binnenschiff, der Eisenbahn, dem Seeschiff oder im Luftverkehr transportiert, handelt es sich um Gefahrgüter.
Durch einen Transport können Gefahren für die öffentliche Sicherheit, das Leben, die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie wichtige Gemeingüter entstehen. Das Sachgebiet „Gefahrgutangelegenheiten“ der Städtischen Verkehrspolizei stellt sicher, dass Gefahrgüter richtig transportiert werden, sowohl innerhalb der Stadt im Verkehr als auch in den Betrieben. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Gefahrengutbeförderungsgesetz (GGBefG).
Aufgabengebiete des Sachgebietes „Gefahrgutangelegenheiten“
- Betriebskontrollen
- Betriebs- und Unternehmensberatung (Aufklärungs- und Präventionsgespräche)
- Fahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum
- Eisenbahnkontrollen
- Binnenschiffskontrollen
- Erteilung von Fahrweggenehmigungen
- Abstellverfügungen eines Nutzfahrzeugs mit gefährlichen Gütern im öffentlichen Raum
- Maßnahmen zur Mängelbeseitigung