Betriebskontrollen

Betriebskontrollen

Gefahrgutüberwachung

Betriebskontrollen durch das Straßenverkehrsamt

In dem Bild befinden wir uns in einer großen Lagerhalle. Mittig sehen wir links einen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes. Der Mitarbeiter trägt eine gelbe Warnweste und hält ein schwarzes Klemmbrett in seiner rechten Hand. Mit seiner rechten Hand deutet er auf zwei in Folie eingepackte blaue Fässer, welche mit Gefahrengutaufklebern versehen sind. Rechts neben den Fässern steht eine weitere Palette mit mehreren Päckchen, welche mit den Sicherheitsaufklebern „Entflammbar“ versehen sind. Recht von der Palette sehen wir zwei Mitarbeiter des Betriebes, welcher hier geprüft wird. Beide Mitarbeiter tragen eine Gelbe Warnweste und blicken auf die blauen Fässer. Im Hintergrund befinden sich auf der rechten Seite weitere Paletten mit Paketen, die in Plastikfolie gewickelt sind und ebenfalls Gefahrengutaufkleber tragen. Weiter im Hintergrund befindet sich Haustechnik der Halle und mittig abgeteilte Räumlichkeiten mit Obergeschoss. Vor den Räumlichkeiten, zentral im Bild, sehen wir einen weiteren Mitarbeiter des Betriebes, welcher gerade telefoniert und auch mit einer gelben Warnweste gekleidet ist. Weiter links im Hintergrund sehen wir drei große Tore der Lagerhalle, zwei davon geschlossen und das äußerste auf der linken Seite geöffnet. Vor dem geöffneten Tor stehen ein orangener Gabelstapler und daneben eine Palette auf welcher sich Plastikfolie befindet. Rechts vom geöffneten Tor kann mein ein Schild mit der Aufschrift „Lebensmittelwanne“ erkennen.
Das Sachgebiet der Gefahrengutangelegenheiten schafft durch Betriebskontrollen mehr Sicherheit innerhalb der betroffenen Betriebe und damit für die Bevölkerung in Frankfurt. © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Straßenverkehrsamt

Aufklärung, Beratung, Prävention

Betriebe in Frankfurt am Main zu kontrollieren, gehört zu den Hauptaufgaben des Sachgebietes Gefahrgutangelegenheiten. Der Betrieb wird nach den Auflagen des Gefahrgutrechts untersucht. Hierbei spielt sowohl der Kenntnisstand der Betriebsbeschäftigten als auch die Prozesse im Umgang mit Gefahrgut eine wichtige Rolle. 

Wie werden Betriebskontrollen durchgeführt?

Betriebskontrollen finden sowohl angekündigt als auch spontan statt. Die Kontrolle gliedert sich grundsätzlich in drei Abschnitte auf:

  1. Allgemeine Erläuterungen
    Es gibt viele Betriebe, die zum ersten Mal mit einer Gefahrgutbehörde zu tun haben. Solche Betriebe erhalten eine vollumfängliche Aufklärung. Hierzu gehört insbesondere die Auskunft über Rechte und Pflichten. Für einen ersten allgemeinen Sachstand bedarf es Antworten auf betriebsspezifische Fragestellungen.
  2. Dokumentarische Prüfung
    Betriebe, die mit Gefahrgut arbeiten, haben Dokumentations- und Schulungspflichten. Neben Aufbewahrungspflichten von Transportdokumenten, müssen auch Schulungsunterlagen, Jahresberichte und Betriebsorganigramme vorliegen, die in den späteren Prüfbericht einfließen.
  3. Überprüfung der Betriebsstruktur
    Während der Betriebskontrolle wird auch das Betriebsgelände selbst inspiziert. Beschäftigte werden befragt und allgemeine Abläufe beobachtet. Hierdurch lässt sich überprüfen, ob Beschäftigte auch tatsächlich über die benötigten Fachkenntnisse verfügen. Ebenso lassen sich eventuelle Fehlerquellen in den Betriebsabläufen identifizieren (insbesondere strukturelle Defizite, beispielsweise fehlerhafte Aufgabengliederung oder die Unkenntnis darüber, dass bestimmte Güter unter das Gefahrgutrecht fallen. Eine Begutachtung des Betriebs vor Ort ist deshalb obligatorisch.

Was geschieht, wenn ein Verstoß festgestellt wird?

Bei Feststellung eines Verstoßes bedarf es immer eines individuellen Vorgehens. Hierbei werden verschiedene Faktoren abgewogen, wie die unmittelbare Gefahr, Fahrlässigkeit oder gar bewusstes Handeln. In den meisten Fällen erhalten Betriebe die Möglichkeit der Nachbesserung. Sind allerdings grobe Verstöße oder bewusstes Handeln im Spiel, können Ordnungswidrigkeiten oder gar das Verbot, mit Gefahrgütern umzugehen, die Folge sein.

Prävention und Kommunikation als Hauptzweck

Obgleich das Sachgebiet Gefahrgutangelegenheiten als Gefahrgutbehörde handelt und Ordnungswidrigkeiten verfolgt, stehen Prävention und das Erarbeiten von Lösungen im Vordergrund. Sollte bei einer Betriebskontrolle ein Mangel festgestellt werden, wird in Abstimmung mit dem betroffenen Betrieb eine konstruktive Lösung erarbeitet. Zur Gefahrenprävention ist es sinnvoll, wenn Betriebe möglichst proaktiv auf die Gefahrgutbehörde zugehen und einen Austausch suchen.


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