Betriebskontrollen durch das Straßenverkehrsamt
Aufklärung, Beratung, Prävention
Betriebe in Frankfurt am Main zu kontrollieren, gehört zu den Hauptaufgaben des Sachgebietes Gefahrgutangelegenheiten. Der Betrieb wird nach den Auflagen des Gefahrgutrechts untersucht. Hierbei spielt sowohl der Kenntnisstand der Betriebsbeschäftigten als auch die Prozesse im Umgang mit Gefahrgut eine wichtige Rolle.
Wie werden Betriebskontrollen durchgeführt?
Betriebskontrollen finden sowohl angekündigt als auch spontan statt. Die Kontrolle gliedert sich grundsätzlich in drei Abschnitte auf:
- Allgemeine Erläuterungen
Es gibt viele Betriebe, die zum ersten Mal mit einer Gefahrgutbehörde zu tun haben. Solche Betriebe erhalten eine vollumfängliche Aufklärung. Hierzu gehört insbesondere die Auskunft über Rechte und Pflichten. Für einen ersten allgemeinen Sachstand bedarf es Antworten auf betriebsspezifische Fragestellungen. - Dokumentarische Prüfung
Betriebe, die mit Gefahrgut arbeiten, haben Dokumentations- und Schulungspflichten. Neben Aufbewahrungspflichten von Transportdokumenten, müssen auch Schulungsunterlagen, Jahresberichte und Betriebsorganigramme vorliegen, die in den späteren Prüfbericht einfließen. - Überprüfung der Betriebsstruktur
Während der Betriebskontrolle wird auch das Betriebsgelände selbst inspiziert. Beschäftigte werden befragt und allgemeine Abläufe beobachtet. Hierdurch lässt sich überprüfen, ob Beschäftigte auch tatsächlich über die benötigten Fachkenntnisse verfügen. Ebenso lassen sich eventuelle Fehlerquellen in den Betriebsabläufen identifizieren (insbesondere strukturelle Defizite, beispielsweise fehlerhafte Aufgabengliederung oder die Unkenntnis darüber, dass bestimmte Güter unter das Gefahrgutrecht fallen. Eine Begutachtung des Betriebs vor Ort ist deshalb obligatorisch.
Was geschieht, wenn ein Verstoß festgestellt wird?
Bei Feststellung eines Verstoßes bedarf es immer eines individuellen Vorgehens. Hierbei werden verschiedene Faktoren abgewogen, wie die unmittelbare Gefahr, Fahrlässigkeit oder gar bewusstes Handeln. In den meisten Fällen erhalten Betriebe die Möglichkeit der Nachbesserung. Sind allerdings grobe Verstöße oder bewusstes Handeln im Spiel, können Ordnungswidrigkeiten oder gar das Verbot, mit Gefahrgütern umzugehen, die Folge sein.
Prävention und Kommunikation als Hauptzweck
Obgleich das Sachgebiet Gefahrgutangelegenheiten als Gefahrgutbehörde handelt und Ordnungswidrigkeiten verfolgt, stehen Prävention und das Erarbeiten von Lösungen im Vordergrund. Sollte bei einer Betriebskontrolle ein Mangel festgestellt werden, wird in Abstimmung mit dem betroffenen Betrieb eine konstruktive Lösung erarbeitet. Zur Gefahrenprävention ist es sinnvoll, wenn Betriebe möglichst proaktiv auf die Gefahrgutbehörde zugehen und einen Austausch suchen.