Nutzfahrzeugkontrollen

Nutzfahrzeugkontrollen

Gefahrgutüberwachung

Nutzfahrzeugkontrollen

Direkte Gefahren- und Unfallprävention

Im Bild ist mittig ein weißer Transporter zu sehen, der mit offenem Kofferraum auf der linken Seite steht. Im Laderaum sind insbesondere Kisten, Kartons und lange Metallgegenstände. Links vom Kofferraum stehen zwei Kollegen der Gefahrengutüberwachung, die mit Warnjacken und der weißen Polizeimütze bekleidet sind. Weiter links befindet sich ein Parkstreifen, auf dem ein Fahrzeug der Verkehrspolizei steht. Rechts vom Kofferraum des zu kontrollierenden Transporters steht der Fahrzeugführer. Vor dem Transporter steht ein weißer Lkw. Auf der Fahrbahnmarkierung stehen Pylonen, welche die Nutzfahrzeugkontrolle vom laufenden Verkehr abgrenzen soll. Die rechte Fahrbahn ist frei und man erkennt auch hier am Rand einen Parkstreifen, welcher aufgrund des dort geltenden absoluten mobilen Haltverbots leer ist. Die Haltverbotsschilder stehen weiter rechts auf dem roten Gehweg, der rechts von einem grauen Zaun zum anliegenden Grundstück getrennt wird.
Das Sachgebiet der Gefahrengutangelegenheiten der Städtischen Verkehrspolizei bringt Sicherheit auf die Straßen Frankfurts, indem sie Nutzfahrzeuge kontrolliert, hier im Industriegebiet Fechenheim. © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Straßenverkehrsamt

Neben den Betriebskontrollen sind Nutzfahrzeugkontrollen eine wichtige Aufgabe des Sachgebiets Gefahrgutangelegenheiten. Die betroffenen Fahrzeuge, Lastkraftwagen oder Transporter, werden in Unterstützung mit der Städtischen Verkehrspolizei im fließenden Verkehr kontrolliert. 

Ablauf einer Nutzfahrzeugkontrolle

Für eine Kontrolle muss ein Straßenabschnitt teilweise gesperrt werden. Das zu kontrollierende Fahrzeug wird zunächst in die Kontrollstelle gelotst. Die Städtische Verkehrspolizei führt eine allgemeine Kontrolle nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) durch. Danach übernimmt die Kontrolle das Sachgebiet Gefahrgutangelegenheiten. Insbesondere wird folgendes geprüft:

  • Dokumente (ADR-Karte, Schriftliche Weisungen, Beförderungspapiere)
  • Überprüfung nach der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (TechKontrollV)
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Ladungssicherung
  • Eventuelle Beschädigung der Ladung beziehungsweise Stoffaustritt
  • Prüfung auf Einhaltung der zulässigen Maximallast
  • Eventuelle Proben- und Musterentnahme
  • Tankprüfung

Die Gefahrgutbehörde bedient sich unabhängiger Sachverständiger, welche vom Land Hessen bestellt und vereidigt sind. Bei der Kontrolle sind meist weitere Behörden, insbesondere die Landespolizei, der Zoll, das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und das Regierungspräsidium Darmstadt dabei. Ziel ist es, die Kontrollen möglichst rechtssicher und effektiv durchzuführen.

Nutzfahrzeuge mit Mängeln

Wenn Mängel festgestellt werden, ist eine Weiterfahrt bis zur weiteren Klärung nicht möglich. Bei kleineren Verstößen, beispielsweise einem nicht vorhandenen Verbandskasten, kann die Fahrt nach Feststellung der Personalien und Aushändigung eines Kostenbescheids, fortgesetzt werden. Wurden gravierende Mängel festgestellt, wird die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der Mängel untersagt. In jedem Fall droht hierbei ein Ordnungsgeld.


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