Nutzfahrzeugkontrollen
Direkte Gefahren- und Unfallprävention
Neben den Betriebskontrollen sind Nutzfahrzeugkontrollen eine wichtige Aufgabe des Sachgebiets Gefahrgutangelegenheiten. Die betroffenen Fahrzeuge, Lastkraftwagen oder Transporter, werden in Unterstützung mit der Städtischen Verkehrspolizei im fließenden Verkehr kontrolliert.
Ablauf einer Nutzfahrzeugkontrolle
Für eine Kontrolle muss ein Straßenabschnitt teilweise gesperrt werden. Das zu kontrollierende Fahrzeug wird zunächst in die Kontrollstelle gelotst. Die Städtische Verkehrspolizei führt eine allgemeine Kontrolle nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) durch. Danach übernimmt die Kontrolle das Sachgebiet Gefahrgutangelegenheiten. Insbesondere wird folgendes geprüft:
- Dokumente (ADR-Karte, Schriftliche Weisungen, Beförderungspapiere)
- Überprüfung nach der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (TechKontrollV)
- Persönliche Schutzausrüstung
- Ladungssicherung
- Eventuelle Beschädigung der Ladung beziehungsweise Stoffaustritt
- Prüfung auf Einhaltung der zulässigen Maximallast
- Eventuelle Proben- und Musterentnahme
- Tankprüfung
Die Gefahrgutbehörde bedient sich unabhängiger Sachverständiger, welche vom Land Hessen bestellt und vereidigt sind. Bei der Kontrolle sind meist weitere Behörden, insbesondere die Landespolizei, der Zoll, das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und das Regierungspräsidium Darmstadt dabei. Ziel ist es, die Kontrollen möglichst rechtssicher und effektiv durchzuführen.
Nutzfahrzeuge mit Mängeln
Wenn Mängel festgestellt werden, ist eine Weiterfahrt bis zur weiteren Klärung nicht möglich. Bei kleineren Verstößen, beispielsweise einem nicht vorhandenen Verbandskasten, kann die Fahrt nach Feststellung der Personalien und Aushändigung eines Kostenbescheids, fortgesetzt werden. Wurden gravierende Mängel festgestellt, wird die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der Mängel untersagt. In jedem Fall droht hierbei ein Ordnungsgeld.