Binnenschiffskontrollen
Binnenschiffskontrollen an öffentlichen und privaten Häfen
Die Gefahrgutbehörde kontrolliert neben Nutzfahrzeugen und Eisenbahnwagen als dritten Verkehrsträger Binnenschiffe. Hier unterstützt die Wasserpolizei.
Binnenschiffe werden – wie Nutzfahrzeuge und Eisenbahnwagen – sowohl in technischer als auch dokumentarischer Hinsicht geprüft. Der technische Teil überwiegt allerdings. Im Katastrophenfall können die Folgen gravierend sein. Denn wenn aufgrund eines technischen Mangels Stoffe austreten, lassen sich diese viel schwieriger als auf dem Land kontrollieren (Lösung und schnellere Verbreitung der Stoffe im fließenden Gewässer). Zusätzlich gibt es meist viel größere Mengen an gefährlichen Gütern als auf anderen Verkehrsträgern. Um dieser potenziell erhöhten Gefahren im Katastrophenfall gerecht zu werden, sind Binnenschiffe mit zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet. Diese müssen einzeln geprüft werden, was mit einem hohen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden ist.
Gibt es Mängel, darf das Binnenschiff bis zur weiteren Klärung nicht weiterfahren. Bei kleineren Verstößen kann die Fahrt nach Feststellung der Personalien fortgesetzt werden. Wurden gravierende Mängel festgestellt, wird die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der Mängel untersagt. In jedem Fall droht hierbei ein Ordnungsgeld.