Binnenschiffskontrollen

Binnenschiffskontrollen

Gefahrgutüberwachung

Binnenschiffskontrollen

Binnenschiffskontrollen an öffentlichen und privaten Häfen

Im Bild sehen wir auf der linken Seite ein weißes Containerschiff, das mit der Front in unsere Richtung zeigt. Der Boden des Decks ist blau. Darauf befinden sich ein rotes Rettungsboot, eine Leiter, Rettungsringe und die Kommandobrücke. Auf dem Schiff befinden sich einige Container in verschiedenen Farben, wie Rot, Weiß oder auch Pink. Hinter dem Containerschiff sind große Lagerhallen zu sehen, welche mit grünen Kränen ausgestattet sind, die dem Be- und Entladen von Schiffen dienen. Auf der rechten Seite sind Schienen mit Güterwägen und Containern. Am Rand zum Wasser stehen zwei große blaue Kräne, die ebenfalls dem Be- und Entladen von Containerschiffen dienen.
Das Sachgebiet der Gefahrengutangelegenheiten der Städtischen Verkehrspolizei bringt Sicherheit auf die Gewässer Frankfurts, indem sie Binnenschiffe kontrolliert. © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Straßenverkehrsamt

Die Gefahrgutbehörde kontrolliert neben Nutzfahrzeugen und Eisenbahnwagen als dritten Verkehrsträger Binnenschiffe. Hier unterstützt die Wasserpolizei. 

Binnenschiffe werden – wie Nutzfahrzeuge und Eisenbahnwagen – sowohl in technischer als auch dokumentarischer Hinsicht geprüft. Der technische Teil überwiegt allerdings. Im Katastrophenfall können die Folgen gravierend sein. Denn wenn aufgrund eines technischen Mangels Stoffe austreten, lassen sich diese viel schwieriger als auf dem Land kontrollieren (Lösung und schnellere Verbreitung der Stoffe im fließenden Gewässer). Zusätzlich gibt es meist viel größere Mengen an gefährlichen Gütern als auf anderen Verkehrsträgern. Um dieser potenziell erhöhten Gefahren im Katastrophenfall gerecht zu werden, sind Binnenschiffe mit zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet. Diese müssen einzeln geprüft werden, was mit einem hohen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden ist.

Gibt es Mängel, darf das Binnenschiff bis zur weiteren Klärung nicht weiterfahren. Bei kleineren Verstößen kann die Fahrt nach Feststellung der Personalien fortgesetzt werden. Wurden gravierende Mängel festgestellt, wird die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der Mängel untersagt. In jedem Fall droht hierbei ein Ordnungsgeld.


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