FAQ Trinkwassernutzung

FAQ Trinkwassernutzung

Wasser

FAQ Trinkwassernutzung

Trinkwasser wird aus einer Karaffe in ein Glas eingeschenkt
Trinkwasser wird aus einer Karaffe in ein Glas eingeschenkt © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Eckhard Krumpholz

Wissenswertes zur Trinkwassernutzung

Die Auswirkungen der aktuellen Hitzeperiode sind europaweit zu spüren und die Stadt Frankfurt erlebt die damit verbundenen Sorgen der Bürger:innen in der Stadt und des Umlandes täglich am Umwelttelefon. Eines der dringlichsten Themen ist in diesem Zusammenhang die Trinkwasserversorgung, weshalb im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt sind.

Trinkwasser ist eine kostbare Ressource, daher ist ein sparsamer und verantwortungsbewusster Umgang hiermit unbedingt notwendig. Dies gilt insbesondere in den trockenen Sommermonaten, wenn der Wasserbedarf teilweise deutlich ansteigt. Im Vergleich dazu sinkt das Wasserangebot aufgrund versiegender Quellen, Niedrigwasserabflüssen in den Gewässern und sinkender Grundwasserstände. Mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt ist jede Person verpflichtet, Wasser sparsam zu verwenden (siehe § 5 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz).

Die Wasserversorgung ist ein wichtiges Zukunftsthema, insbesondere aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels mit längeren Trocken- und Hitzeperioden und des prognostizierten Bevölkerungswachstums der Stadt. Daher hat sich die Stadt Frankfurt dazu entschieden ein Wasserkonzept zu erstellen, das bereits im Februar 2022 vom Magistrat der Stadt Frankfurt verabschiedet wurde. Ziel ist die langfristige Sicherung der Wasserversorgung mit einer Betrachtungsebene bis 2030, Sie finden es unter: Trinkwasserversorgung | Stadt Frankfurt am Main.
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1. Gibt es Infomaterial oder Tipps bezüglich des Umgangs mit (Trink-)Wasser?

Ja. Im Rahmen der aktuellen Kampagne unter dem Motto „Frankfurt spart Wasser! Jede:r ein bisschen, zusammen ganz viel. Mach mit!“ gibt es vor allem Tipps zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser für die drei Bereiche Haushalt, Garten und Hygiene sowie weiterführende Informationen: frankfurt.de/wassersparenInternal Link.

Mit der Kampagne, als ein Teil des kommunalen Wasserkonzepts, soll das Bewusstsein für die Ressource Trinkwasser geschärft und Bürger:innen zum Wassersparen motiviert werden. Hier ist das Handeln aller Bürger:innen gefragt.

Das Umweltamt versendet hierzu auf Anfrage Infomaterialien zum Thema Wassersparen (beispielsweise Plakate oder Postkarten). Diese können im Umweltamt kostenfrei bestellt werden.

2. Gibt es in Frankfurt einen Wassernotstand?

Eine Kommune darf einen Trinkwassernotstand erst dann ausrufen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung im Gemeindegebiet vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die verfügbare Wassermenge (Eigenwasserförderung und Fremdwasserbezug) nicht mehr zur Versorgung des Gemeindegebiets ausreicht. Diese Situation ist in Frankfurt – wie im Übrigen in fast allen anderen Kommunen in Hessen – auch aktuell, trotz sehr langer Hitzeperiode und großer Trockenheit, nicht gegeben.

Verbote von bestimmten Nutzungsarten von Trinkwasser sind demnach nur unter klar definierten Randbedingungen rechtlich möglich. Daher existiert derzeit keine rechtliche Grundlage, nach der beispielsweise das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser eingeschränkt oder verboten werden könnte. Das Umweltamt kann hier lediglich an die Bevölkerung appellieren, Wasser zu sparen sowie Tipps zum sinnvollen Einsatz von Trinkwasser geben.

3. Darf der Rasen in der aktuellen Trockenperiode bewässert werden?

Aufgrund der langen Trockenperiode und dem im Hochsommer sehr hohen Trinkwasserverbrauch empfiehlt das Umweltamt auf die Garten-/Rasenbewässerung, bis zum Eintreten einer Witterungsänderung, zu verzichten. Ausnahmen bildet die Bewässerung von Neuanpflanzungen (siehe Frage 5). Falls eine Bewässerung durchgeführt wird, sollte diese in jedem Fall bedarfsorientiert und frühmorgens oder spätabends erfolgen. Denn je heißer und sonniger es ist, umso mehr verdunstet das Wasser.

4. Dürfen private Pools in der aktuellen Trockenperiode bewässert/genutzt werden und müssen diese genehmigt werden?

Gerade im Sommer tragen private Pools zu einem höheren Spitzenwasserverbrauch bei. Das Umweltamt empfiehlt daher möglichst darauf zu verzichten, private Pools zu errichten. Bei extremen Trocken-/Hitzeperioden sollte das Befüllen und Nachspeisen von Wasser bei Pools unterlassen werden. Weiterhin wird empfohlen, den Pool bei längerem Nichtgebrauch abzudecken, da so die Verdunstung des Wassers reduziert werden kann.

Ob ein privater Pool baurechtlich genehmigt werden muss, hängt von der Größe und Lage der Anlage auf dem Grundstück ab. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Bauaufsicht FrankfurtInternal Link (E-Mail: bauaufsicht@stadt-frankfurt.de; Tel.: 069/212-33567).

Eine wasserrechtliche Genehmigung hingegen ist für den Bau und die Nutzung von Pools nicht erforderlich. Beim Ablassen des genutzten Badewassers ist jedoch zu beachten, dass es sich rechtlich um „Abwasser“ handelt. Durch den Gebrauch (Verunreinigung durch Badende und Einsatz von Chlor) ist das Wasser in seinen Eigenschaften verändert. Das Versickern von Schwimmbadwasser in den Untergrund bedarf demnach einer wasserrechtlichen Erlaubnis (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 i. V. mit § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz). Alternativ kann das Wasser in die Kanalisation abgeleitet werden.

Kontakt: Untere Wasser- und BodenschutzbehördeInternal Link (E-Mail: info.uwbb@stadt-frankfurt.de).

5. Sollen Bäume im Stadtgebiet bei anhaltender Trockenheit gegossen werden oder ist es sinnvoller, das Wasser zu sparen? Welches Ziel hat Vorrang?

Die Stadt Frankfurt (Grünflächenamt) ist für die Bewässerung von Straßenbäumen und Grünanlagen zuständig. Während der aktuellen Hitzeperiode wurden die automatischen Bewässerungsanlagen für Rasenflächen, die mit Frischwasser gespeist werden, abgestellt. Nur einige wenige Anlagen, die mit Brauchwasser gespeist werden, laufen weiter, wie beispielweise am Mainufer.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, wie beispielsweise Parkanlagen mit abgesunkenem Grundwasserspiegel (z. B. aufgrund von Bautätigkeiten). Außerdem werden auch Jungbäume mit einem Standjahr von ein bis fünf Jahren sowie Stauden-, Strauch- und Rhododendronflächen in den ersten beiden Standjahren gewässert. Ohne Bewässerung würden diese Pflanzen die Trockenheit nicht überstehen, da deren Wurzelwerk nicht tief genug in den Boden reicht.

Bäume haben durch die Verdunstung von Feuchtigkeit und ihren Schattenwurf eine überaus positive klimatische Wirkung. Sie binden Kohlendioxid und produzieren Sauerstoff. Dies wirkt sich insbesondere im urbanen Umfeld, das sich deutlich stärker erhitzt als eine ländliche Struktur, entlastend für die Stadtbewohner:innen aus. In Verbindung mit der positiven optischen Wirkung von Bäumen sind diese als Element in der Stadt unverzichtbar.

Bei Baumpatenschaften oder in privaten Gärten empfiehlt die Stadt Frankfurt daher Jungbäume und andere Jungpflanzen weiterhin zu gießen – vorzugsweise mit Brauch- oder gesammeltem Regenwasser. Zur Rasenbewässerung siehe Frage 3.

Langfristig empfiehlt sich die Pflanzung standortgerechter, trocken- und hitzeresistenter Bäume und Pflanzen (siehe hierzu Baumliste des GrünflächenamtesInternal Link) sowie Freiflächen und Gebäude klimaangepasst zu gestalten.

6. Warum lässt die Stadt Wasserfontänen oder Brunnen laufen und stellt diese nicht aus Wasserspargründen ab?

Gerade in den Sommermonaten wird deutlich, wie heiß es im Frankfurter Stadtgebiet werden kann. Im Zuge des Klimawandels werden derartige Hitzeperioden weiter zunehmen. Wasserfontänen und Brunnen sorgen dann für eine willkommene Abkühlung und Erfrischung. An den frei zugänglichen Trinkbrunnen können die Menschen in Frankfurt ihre eigenen Flaschen mit Trinkwasser auffüllen, wodurch sich unter anderem Plastikflaschen einsparen lassen.

Beim Betrieb der Anlagen wird auf einen sparsamen und effizienten Umgang mit der Ressource Trinkwasser geachtet:

- Springbrunnen und Wasserfontänen werden als Umlaufbrunnen betrieben. Die Kreislaufführung des meist gechlorten Wassers hält den Bedarf an Frischwasser gering, Nachspeisungen sind vorwiegend zur Kompensation von Verdunstungsverlusten erforderlich.

- Bei modernen Trinkbrunnen wie den Edelstahlzapfsäulen der Mainova oder den neu geplanten Trinkbrunnen der Stadt handelt es um Anforderungsbrunnen. Diese geben das Trinkwasser nur bei Bedarf auf Knopfdruck aus. Ergänzend finden kurzzeitige Spülvorgänge statt, um eine einwandfreie Trinkwasserqualität sicherzustellen.

- Die historischen Trinkbrunnen sind konstruktiv als Durchlaufbrunnen konzipiert. Hier läuft das Wasser während der Saison von April bis Oktober von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr im sparsamen Strahl. Ein kontinuierlicher Durchfluss ist speziell bei den sieben revitalisierten historischen Trinkbrunnen wichtig, um eine einwandfreie Trinkwasserqualität zu gewährleisten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite – Trink- und Erfrischungsbrunnen.Internal Link

Unter dem Link https://geoportal.frankfurt.de/erfrischungsbrunnenExternal Link sind sowohl neu errichtete Trinkbrunnen, als auch historische Trinkbrunnen zu finden.

7. Warum werden in Mietwohnungen häufig keine Wohnungswasserzähler eingebaut? So müsste jede:r nur seinen persönlichen Verbrauch bezahlen.

Eine detaillierte verbraucherbezogene Verrechnung von Trinkwasser ist im Zusammenhang mit einem sparsamen Umgang mit Wasser grundsätzlich ein geeignetes Instrument. Jedoch ist hier zu bedenken, dass aufgrund des verhältnismäßig niedrigen Wasserpreises eine Steuerungswirkung über den persönlichen Verbrauch begrenzt ist. Dies gilt auch, da die Verbräuche in Wohnungen in der Regel nicht allzu hoch sind. So entfallen hier unter anderem Entnahmen für Gartenbewässerung und Außenreinigung.

Bei der Errichtung von Neubauten ist der Einbau von Wohnungswasserzählern in Hessen Pflicht. Die Hessische Bauordnung sieht zudem deren Einbau bei Nutzungsänderungen vor, sofern dies mit verhältnismäßigen Mehraufwand realisiert werden kann. Zur generellen Verpflichtung der Nachrüstung von Wohnungszählern für Trinkwasser in Bestandsgebäuden bräuchte es eine übergeordnete bundes- oder landesgesetzliche Regelung, die nach unserem Kenntnisstand derzeit nicht geplant ist. 

8. Wer ist für die Versorgung mit Trinkwasser in Frankfurt zuständig?

Die Stadt hat die Mainova AG (www.mainova.deExternal Link, Tel.: 0800/11 444 88, service@mainova.de) als Konzessionsinhaberin und Eigentümerin des Trinkwasserverteilnetzes mit der Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung beauftragt. Mainova hat wiederum die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) mit der Betriebsführung des Frankfurter Trinkwasserverteilnetzes beauftragt.

Mainova und NRM beziehen das benötigte Trinkwasser von Hessenwasser. Das Recht, Leitungen für die Wasserversorgung in Frankfurt am Main zu verlegen und zu betreiben, ist im Konzessionsvertrag mit der Stadt geregelt.

Die Hessenwasser GmbH & Co.KG (www.hessenwasser.deExternal Link, Tel.: 069/254-900, info@hessenwasser.de) ist für die Wasserbeschaffung zuständig. Die Aufgaben umfassen vorrangig die Gewinnung und Aufbereitung in Wasserwerken, der Wasserbezug von Dritten, den Transport und die Speicherung von Trinkwasser.