Beschwerden an den Immissionsschutz

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Lärm

Mitteilungen an den Immissionsschutz

Über unser Kontaktformular können Sie uns Anfragen oder Beschwerden direkt mitteilen.

PC Entertaste in rot mit unzufriedenem Smiley
PC Entertaste in rot mit unzufriedenem Smiley © Stadt Frankfurt am Main, Foto: IckeT - stock.adobe.com

Für welche Themenbereiche ist der Immissionsschutz Frankfurt zuständig ?

Der Immissionsschutz des Umweltamtes Frankfurt bearbeitet die Themenbereiche

  • Lärm
  • Luft
  • Licht
  • Schornsteinfegerwesen
  • Elektro-Smog

 

Beschwerden oder Mitteilungen zu diesen Themen können Sie uns direkt über ein Online-FormularExternal Link senden.

Dieses finden sie rechts unter dem Menüpunkt "Mitteilung an den Immissionsschutz".

Nachrichten über dieses Kontaktformular können nur tagsüber während der üblichen Bürozeiten bearbeitet werden.

 

Bei akuten Notfällen, Störungen oder Belästigungen wenden Sie sich bitte an die Stadtpolizei oder Ihr zuständiges Polizeirevier.

 

Aufgrund der vielfältigen Regelungen im Umweltbereich kann die Zuständigkeit für Ihr Thema auch außerhalb des Umweltamtes oder der Stadtverwaltung Frankfurt liegen.
In diesem Fall teilen wir Ihnen die Kontaktdaten des entsprechenden Amtes oder der Behörde mit.

 

Nicht für alle Konfliktbereiche existieren öffentlich-rechtliche Regelungen.

Insbesondere bei Haus- und Nachbarschaftslärm hat das Umweltamt Frankfurt keine rechtliche Basis für ein Eingreifen. Dies sind verhaltensbedingte Konflikte im privaten Bereich oder zwischen Nachbarn -  beispielsweise aufgrund von lauter Musik, Gesprächen, dem Spielen von Instrumenten oder Heimwerkerarbeiten in der Wohnung.

Erste Ansprechpartner sind hier der Lärmverursacher und ggf. der Vermieter. Örtliche Schiedspersonen können für den Versuch einer einvernehmlichen Schlichtung eingeschaltet werden.

Ferner besteht die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen Störungen oder Belästigungen vorzugehen (§§ 906 + 1004 BGB).

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