Straßenlärm

Straßenlärm

Lärm

Straßenverkehrslärm

Straßenverkehr Frankfurt am Main abends
Straßenverkehr Frankfurt am Main abends © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Herbert Blum

Als Straßenverkehrslärm wird der Lärm von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen bezeichnet. Fahrzeuglärm auf Parkplätzen, Privat- oder Werksgeländen zählt nicht dazu.

Die Lärmbelastung wird von vielen Faktoren bestimmt. Bei geringen Geschwindigkeiten bis ca. 30 km/h bestimmt das Motorengeräusch die Lärmwahrnehmung. Bei höherer Geschwindigkeit ist das Abrollgeräusch der Reifen auf der Fahrbahn relevant.
Zwar werden Motor- und Abrollgeräusche durch technische Maßnahmen immer weiter reduziert, gleichzeitig nimmt die Zahl der Kraftfahrzeuge ständig zu.
Daher ist eine Verminderung des Straßenverkehrslärms nicht durch eine einzelne Maßnahme möglich.
Technische Entwicklungen (leise Motoren und Reifen, Flüsterasphalt) und organisatorische Maßnahmen (Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, Ausbau der Radwege, Tempolimits) müssen aufeinander abgestimmt werden.

Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird die Geräuschbelastung entlang der Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre berechnet und als Lärmkarte dargestellt. Für bestehende Straßen gibt es jedoch keine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm und keinen Rechtsanspruch auf Lärmsanierung.