Straßenverkehrslärm
Als Straßenverkehrslärm wird der Lärm von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen bezeichnet. Fahrzeuglärm auf Parkplätzen, Privat- oder Werksgeländen zählt nicht dazu.
Die Lärmbelastung wird von vielen Faktoren
bestimmt. Bei geringen Geschwindigkeiten bis ca. 30 km/h bestimmt das
Motorengeräusch die Lärmwahrnehmung. Bei höherer Geschwindigkeit ist das
Abrollgeräusch der Reifen auf der Fahrbahn relevant.
Zwar werden Motor- und Abrollgeräusche durch technische
Maßnahmen immer weiter reduziert, gleichzeitig nimmt die Zahl der
Kraftfahrzeuge ständig zu.
Daher ist eine Verminderung des Straßenverkehrslärms nicht
durch eine einzelne Maßnahme möglich.
Technische Entwicklungen (leise Motoren und Reifen,
Flüsterasphalt) und organisatorische Maßnahmen (Förderung des öffentlichen
Nahverkehrs, Ausbau der Radwege, Tempolimits) müssen aufeinander abgestimmt
werden.
Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird die Geräuschbelastung entlang der Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre berechnet und als Lärmkarte dargestellt. Für bestehende Straßen gibt es jedoch keine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm und keinen Rechtsanspruch auf Lärmsanierung.