Natura 2000

Natura 2000

Schutzgebiete

Natura 2000

Die EU sichert per FFH- und Vogelschutzrichtlinie die biologische Vielfalt

FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete stellen das zusammenhängende ökologische Schutzgebietsnetz Natura 2000 dar. Auch in Frankfurt gibt es europäisch bedeutsame Lebensräume und Arten.

Rohsee im Schwanheimer Wald
Rohsee im Schwanheimer Wald © Stadt Frankfurt am Main , Foto: Stefan Cop

Fauna-Flora-Habitat

Durch die Ausweisung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) sollen bestimmte seltene und selten gewordene Arten, aber auch ihre Lebensräume europaweit geschützt werden. Dadurch soll das europäische Naturerbe erhalten bleiben.
Die sogenannte FFH-Richtlinie (92/43/EWG) wurde 1992 von der EU erlassen. Sie stellt die wichtigste Rechtsvorschrift der Europäischen Union zum Erhalt der biologischen Vielfalt dar. Jeder Mitgliedsstaat muss Gebiete aus seinem Land benennen, die für den Erhalt von FFH-Lebensräumen und ihren Arten wichtig sind. Die Staaten verpflichten sich, die Gebiete und Lebensräume unter Schutz zu stellen. So kann ein länderübergreifender Schutz gewährleistet werden.
Neben den ausgewiesenen FFH-Gebieten sind bestimmte Arten (Anhang IV-Arten) auch außerhalb von Schutzgebieten streng geschützt.
In Frankfurt am Main gibt es einige europäisch geschützte Arten, wie beispielsweise Wechselkröte, Mauereidechse und Feldhamster. Die Europäische Sumpfschildkröte stellt die einzige heimische Schildkrötenart dar. Auch alle heimischen Fledermäuse gehören zu den FFH-Arten. In Frankfurt leben 16 Fledermausarten! Heldbock und Hirschkäfer siedeln sich in alten Eichen an, wie sie z.B. im Schwanheimer Wald zu finden sind.

Vogelschutz-Richtlinie

Durch die Vogelschutz-Richtlinie (79/409 EWG) sind unter anderem seltene Spechtarten, wie der Schwarzspecht oder der Grauspecht geschützt. Das Blaukehlchen und der paradiesisch bunte Eisvogel sind ebenfalls geschützte Arten der Vogelschutz-Richtlinie, die in Frankfurt am Main mit etwas Glück beobachtet werden können. Für besonders schützenswerte Arten werden Vogelschutzgebiete ausgewiesen.

Natura 2000

Die ausgewiesenen FFH-Gebiete verbinden sich europaweit und grenzüberschreitend mit den Vogelschutzgebieten zu dem zusammenhängenden, ökologischen Schutzgebietsnetz "Natura2000". Nur durch das Netz ist es den Arten möglich, ökologische Trittsteine und Korridore zu nutzen und so auch auf Dauer überleben zu können.

FFH- und Vogelschutzgebiete in befinden sich am Berger Hang, an der Berger Warte, am Erlenbach, im Frankfurter Oberwald, im Kelsterbacher Wald (Frankfurter Teil), im Mark- und Gundwald (Frankfurter Teil), in den Schwanheimer Dünen, im Schwanheimer Wald, im Seckbacher Ried sowie an der Griesheimer Schleuse (EU-Vogelschutzgebiet Untermainschleusen).


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