Landschaftsschutzgebiet

Landschaftsschutzgebiet

Schutzgebiete

Landschaftsschutzgebiet

In Landschaftsschutzgebieten soll die freie Landschaft erhalten werden.

Rund 45 Prozent des gesamten Stadtgebiets sind Landschaftsschutzgebiet. Hier sollen sich Pflanzen, Tiere und Menschen wohlfühlen.

Ein Landschaftsschutzgebiet Schild auf dem Alten Flugplatz in Bonames, Foto: Stefan Maurer
Ein Landschaftsschutzgebiet Schild auf dem Alten Flugplatz in Bonames © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stefan Maurer

Was ist ein Landschaftsschutzgebiet?

Landschaftsschutzgebiete (LSG) werden per Verordnung verfügt.

Die aktuelle Verordnung des LSG „GrünGürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main“ stammt vom 18. Oktober 2017. Ziel der Verordnung ist, die Landschaft und ihre Eigenschaften in dem Gebiet zu schützen und zu erhalten:

  • ihr besonders schönes, seltenes oder vielfältiges Landschaftsbild,
  • einen funktionierenden Naturhaushalt, welcher erhalten oder wiederhergestellt werden muss,
  • die Nutzbarkeit von Naturprodukten oder
  • ihren Erholungswert.

Entscheidend ist, dass im Landschaftsschutzgebiet keine Wohn- oder Gewerbegebiete gebaut werden dürfen. Somit bleibt die offene Landschaft dauerhaft erhalten.

Die aktuelle Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Untermainschleusen“ stammt vom 28.03.2006, zuletzt geändert mit Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Untermainschleusen“ vom 7. September 2006. Ziel der Verordnung ist auf den Vogelschutz fokussiert, Bereiche der Rast, Ruhe und Brutbereiche sollen insbesondere geschützt werden:

  • die Wasserflächen, des Mönchwaldsees, und der beiden Schleuseninseln als landesweit bedeutsames Überwinterungsgebiete der dort ansässigen Vogelarten,
  • die Schleuseninseln als regelmäßige, landesweit bedeutsame Rast- und Schlafplätze, als ungestörte und kaum zugängliche Brutplätze,
  • die Erhaltung der Grünlandflächen als Nahrungshabitat geschützter Vogelarten und Sicherung ihrer Nutzung,
  • die Erhaltung der für den Landschaftsraum typischen Auenlandschaft mit ihren vielfältigen Biotopstrukturen einschließlich der Ufervegetation als Lebensstätten und Standorte vieler feuchtlandgebundener bestandsgefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere auentypischer Arten sowie die Erhaltung der Landschaft als frei zugänglicher Erlebnisraum für die stille, landschaftsgebundene Erholung.

 

In Landschaftsschutzgebieten sind fast alle Handlungen, die das Gebiet verändern oder seine Funktion für den Erholungswert beeinträchtigen können, genehmigungspflichtig. Beispiele:

  • Das Errichten von baulichen Anlagen
  • Abgrabungen und Aufschüttungen
  • Abschneiden von Bäumen und Gebüschen
  • Durchführen von Veranstaltungen
  • Modellfluggeräte aufsteigen lassen
  • Maßnahmen im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen
  • Vögel über den privaten Gebrauch hinaus zu filmen oder zu fotografieren
  • Maßnahmen zur Unterhaltung der Bundeswasserstraße Main, welche mit Beseitigung von Pflanzen- oder Gehölzbeständen verbunden sind

Die genauen Regelungen zum Landschaftsschutzgebiet GrünGürtel stehen in der Landschaftsschutzverordnung (pdf , 526KB)Download Link

Die genauen Regelungen der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Untermainschleuse" stehen in der Landschaftsschutzverordnung UntermainschleuseExternal Link und der Änderungsverordnung zur Landschaftsschutzverordnung Untermainschleuse.

Festgesetzt werden Landschaftsschutzgebiete durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Für die Um- und Durchsetzung der Verordnung ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig.

Wo befinden sich Landschaftsschutzgebiete?

Das großflächige Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" umfasst den gesamten GrünGürtel und seine umgebenden Grünzüge. Dazu zählen u. a. die Streuobstlandschaft des Berger Hangs, die Auenlandschaften von Main und Nidda sowie der gesamte Stadtwald. Aber auch zahlreiche Sport- und Parkanlagen, Freizeit- und Dauerkleingärten sind durch das Landschaftsschutzgebiet vor Bebauung geschützt.

Das Landschaftsschutzgebiet "Untermainschleuse" umfasst nur teilweise Bereiche des Frankfurter Stadtgebiets. Sie beinhaltet die beiden Schleuseninseln bei Griesheim und Eddersheim und die umgebenden Wasserflächen des Mains, die Uferbereiche und angrenzenden Grünlandflächen sowie die östlich an die Eddersheimer Schleuse angrenzende Kiesgrube Mönchwaldsee.

Zwei Zonen im Landschaftsschutzgebiet

In Frankfurt am Main ist das Landschaftsschutzgebiet in zwei Zonen aufgeteilt. Grundsätzlich sind die Regelungen in der Zone II einschränkender als in der Zone I.

In Zone I sind auch typische städtische Freiräume geschützt, z.B.:

  • öffentliche und private Grünanlagen,
  • Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen,
  • wohnungsferne Gärten, Dauerkleingärten.

Zone II stellt den Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft in den Vordergrund. Dazu zählen:

  • Wiesen,
  • Ackerflächen,
  • Streuobstbestände,
  • Gehölze und Brachen,
  • Auenbereiche und Feuchtgebiete,
  • Waldflächen.

Welche Zone wo zu finden ist, ist der Karte Landschaftsschutzgebiete (pdf , 9826KB)Download Linkzu entnehmen.

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