Corona-Krise: Mietschulden

Corona-Krise: Mietschulden

Mietrechtliche Beratung, überhöhte Mieten, Maklerverstöße

Erweiterter Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter bei corona-bedingten Mietrückständen ausgelaufen

Bei corona-bedingten Mietrückständen bestand zwischen April und Juni 2020 für Mieter*innen von Wohn- und Gewerbeimmobilien ein erweiterter Kündigungsschutz. Dieser ist nun zum 30. Juni 2020 ausgelaufen.

Für corona-bedingte Mietrückstände aus dem Zeitraum April bis Ende Juni 2020 besteht weiterhin ein erweiterter Kündigungsschutz bis Ende Juni 2022. Für Mietschulden nach dem 30. Juni 2020 besteht dieser erweiterte Schutz nun nicht mehr. Die entsprechende gesetzliche Regelung wurde von der Bundesregierung nicht verlängert. Individuelle Lösungen zwischen Vermietenden und Mietenden und die sozialen Sicherungssysteme sollen einen Wohnungsverlust verhindern.

Erweiterter Kündigungsschutz ausgelaufen

Der Deutsche Bundestag hatte am 25. März 2020 das sogenannte Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Darin wurde für den Zeitraum vom 01. April bis zum 30. Juni 2020 ein erweiterter Kündigungsschutz für Mieter*innen festgelegt, die in diesem Zeitraum wegen corona-bedingter Einkommensausfälle ihre Miete ganz oder in Teilen nicht zahlen konnten.

 

Dieser erweiterte Kündigungsschutz ist nun für Mietrückstände nach dem 30. Juni 2020 ausgelaufen, auch wenn diese auf corona-bedingte Einkommenseinbußen zurückzuführen sind.

 

Ist es im Zeitraum vom 01. April bis 30. Juni zu corona-bedingten Mietrückständen gekommen, gilt weiterhin der erweiterte Kündigungsausschluss bis spätestens 30. Juni 2022. Dafür musste frühzeitig Kontakt mit der Vermieterin oder dem Vermieter aufgenommen und bei Bedarf ein Nachweis über die corona-bedingten Einkommenseinbußen vorgelegt werden. Ausstehende Mietzahlungen müssen zudem (zzgl. Verzugszinsen) bis spätestens 30.Juni 2022 zurückgezahlt werden.

 

Sollten Sie in den kommenden Tagen, Wochen oder Monaten Probleme haben, Ihre Miete zu zahlen, setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Vermieter/Ihrer Vermieterin in Verbindung, um unabhängig von gesetzlichen Regelungen eine einvernehmliche Lösungen zu finden. Weitere Anlaufstellen können je nach Ihrer individuellen Situation folgende Stellen sein:

 

 

Bei mietrechtlichen Fragen und Fragen des Mieterschutzes können Sie folgende Stellen im Amt für Wohnungswesen kontaktieren:

 


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