Das Gesundheitsamt informiert über Rohrinnensanierung von Trinkwasserleitungen mit Epoxidharz/Keramikbeschichtungen
Aktuell existieren keine technischen Regeln zur Rohrinnensanierung von Trinkwasserleitungen mit Epoxidharzen. Der Regelsetzer hat die bisher bestehenden Regeln zurückgezogen, da derzeit aus trinkwasserhygienischer und technischer Sicht relevante Datengrundlagen und Voraussetzungen fehlen bzw. nicht bekannt sind. Aus Sicht des Gesundheitsamtes wird daher geraten, von solchen Verfahren Abstand zu nehmen.
Erfahrungen zeigen, dass es bei Rohrinnenbeschichtungen mit Epoxidharzen zur Freisetzung von Epichlorhydrin und Bisphenol A in das Trinkwasser und damit zum Verbraucher kommen kann. Eine Überschreitung des Grenzwerts für Epichlorhydrin kann nicht ausgeschlossen werden.
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Stand: August 2017