Regenwassernutzung
Dachablaufwassernutzungsanlagen
(Regenwassernutzungsanlagen) gelten seit einiger Zeit als ökologisch sinnvoll, da sie Trinkwasser sparen und somit Ressourcen schonen.
In der Tat werden vom gesamten Trinkwasserbedarf lediglich ein geringer Anteil für direkte Trink- oder Kochzwecke verwendet. Der Anteil des täglichen Wasserbedarfes, der für Toilettenspülung verwendet wird, könnte durch Regenwasser substituiert werden. Ebenso ergeben sich Nutzungsmöglichkeiten für die Hausgartenbewässerung und zum Wäschewaschen.
Im Hinblick auf die Trinkwasservorräte befinden wir uns jedoch in keiner Notsituation. Die Bundesrepublik ist ein sehr wasserreiches Land. Die Wasserbilanz der Bundesrepublik weist eine Niederschlagsmenge von etwa 200 Milliarden m³ aus. Davon werden etwa 2% durch die öffentliche Wasserversorgung genutzt. Der ökologische Nutzen von Regenwassernutzungsanlagen sollte daher nicht überbewertet werden, selbst wenn in einzelnen dicht besiedelte Regionen wie dem Rhein-Main-Gebiet zusätzlich zu der Versorgung durch Brunnen der eigenen Region Trinkwasser aus angrenzenden Regionen benötigt wird.
Zudem bestehen bei der Nutzung von Dachablaufwasser Risiken aus hygienische Sicht, die nicht außer Acht gelassen werden sollten. Während der Dachpassage und der nicht definierten Standzeit im Speicher treten in der Regel gravierende Veränderungen der hygienischen Wasserqualität ein. Hier können sich die sog. „Wasserkeime“, von denen einige Arten (z.B. Pseudomonas aeruginosa) krankheitsauslösend sind, unkontrolliert vermehren. Außerdem können im Vogelkot vorkommende Krankheitserreger mit dem Dachablaufwasser von den Dächern in die Zisternen eingetragen werden und sich in nicht vorhersagbaren Konzentrationen im Brauchwasser finden. Dies stellt neben der individuellen Gefährdung für die Nutzer auch eine mögliche Gefahr der öffentlichen Trinkwasser-versorgung dar, da durch Fehlanschlüsse zwischen Regenwassernutzungsanlagen und dem Trinkwassernetz ganze Versorgungszonen mikrobiologisch verunreinigt werden können.
Dachablaufwasser darf nur in Bereichen genutzt werden, in denen eine geringe Wasserqualität ausreichend ist. Um Gesundheitsbeeinträchtigungen durch die Nutzung von Regenwasser auszuschließen, sind folgende Grundsätze einzuhalten:
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Die Anforderungen, die vom Gesundheitsamt Frankfurt an Bau und Betrieb von Regenwasseranlagen gestellt werden, stehen als .pdf-Datei unter "Regenwasseranlagen-Merkblatt" für Sie bereit.
Weitergehende Informationen sind auch im DVGW-Regelwerk in Form des Arbeitsblattes W 555 "Regenwassernutzung im häuslichen Bereich" enthalten.
Spezifische Beratungsangebote können Sie unter den angegebenen Adresse im Gesundheitsamt, bei der MAINOVA AG sowie beim DVGW erhalten.
Bestehende und neu zu errichtende Brauchwasseranlagen in Häusern, die parallel zur Trinkwasserinstallation betrieben werden, sind nach der Trinkwasserverordnung 2001 beim zuständigen Gesundheitsamt ab 01.01.2003 anzeigepflichtig. Ein Anzeigeformular können sie sich von dieser Seite aus ausdrucken, ausfüllen und Ihrem zuständigen Gesundheitsamt zusenden.