Über uns

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Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main

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Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main ist eine selbständige und keinerlei staatlicher Weisung unterworfene Landeseinrichtung. In Frankfurt am Main besteht der Gutachterausschuss aus einem Vorsitzenden und ca. 25 ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern. Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeiten bedient er sich einer Geschäftsstelle, die beim Stadtvermessungsamt angesiedelt ist. Die Hauptaufgabe der Gutachterausschüsse ist es, Transparenz auf dem Immobilienmarkt herzustellen.

Ein junger Mann, der eine große Bodenrichtwertkarte vor sich ausgebreitet hat.
Erwerb von Karten und Geodaten im Stadtvermessungsamt © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stadtvermessungsamt

Immobilienmarktberichte und Bodenrichtwerte als Open Data verfügbar

 

Immobilienmarktberichte und Bodenrichtwerte, die digital vorliegen, werden im Rahmen von "Open Data" auf unserer Internetseite bzw. im GeoPortal kostenfrei zum Download angeboten. Weiterhin gebührenpflichtig sind ältere Berichte oder Bodenrichtwerte, die nicht digital zur Verfügung stehen.

 

Immobilienmarktbericht Frankfurt am Main

 

Der Immobilienmarktbericht Frankfurt am Main erscheint jährlich Anfang Mai. Darin werden Umsätze, Preisentwicklungen und bewertungsrelevante Grundstücksmarktdaten dargestellt. Der Bericht enthält bis 2021 auch die Faktoren für die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main. Seit 2022 werden diese in einem separaten Dokument zur Verfügung gestellt.

 

Bodenrichtwerte im Internet

 

Die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses Frankfurt am Main werden alle 2 Jahre zu Beginn eines geraden Kalenderjahres beschlossen und können im Geoportal Frankfurt abgerufen werden. Dort stehen aktuell die Jahrgänge ab 2000 zur Verfügung. Über den Link http://bodenrichtwerte.frankfurt.deExternal Link gelangen Sie direkt zu den Bodenrichtwerten.

 

Stand: Januar 2024

 
 
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