Erbschaft- / Schenkungsteuer
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechtes (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG) vom 31.12.2008 orientiert sich die Besteuerungsgrundlage am Verkehrswert. Durch entsprechende Erlasse wurde die Art der Immobilienbewertung festgelegt. Bei Einfamilienhäusern sowie bei Eigentumswohnungen sind die Gutachterausschüsse gefordert, Vergleichsfaktoren zur Verfügung zu stellen. Werden Vergleichsfaktoren nicht zur Verfügung gestellt, so ist das Sachwertverfahren anzuwenden. Bei Geschäftsgrundstücken und bei Mehrfamilienhausgrundstücken kommt das Ertragswertverfahren zur Anwendung. Hierfür werden von den Gutachterausschüssen entsprechende Faktoren abgeleitet.
Die benötigten Vergleichsfaktoren und Einflussgrößen werden vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung gestellt. Die Faktoren nach dem Bewertungsgesetz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sind bereits jeweils ab 01.01. eines jeden Jahres verfügbar! Sie können ab dem Jahrgang 2022 am Ende dieser Seite heruntergeladen werden. Die Faktoren nach dem Bewertungsgesetz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer bis zum Jahr 2021 wurden im Anhang des jeweiligen Immobilienmarktberichtes des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht. Sie können auf der Seite ImmobilienmarktberichtInternal Link kostenlos heruntergeladen werden.
Es sind immer die Faktoren nach dem Bewertungsgesetz maßgeblich, die gelten, wenn der Erbschafts- oder Schenkungsfall eintritt (Beispiele: Erbschaft im Jahr 2022 -> Faktoren nach dem Bewertungsgesetz 2022, Schenkung im Jahr 2025 -> Faktoren nach dem Bewertungsgesetz 2025).
Die Faktoren nach dem Bewertungsgesetz werden auch von der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) landesweit zur Verfügung gestellt und in einer eigenständigen Broschüre im PDF-Format veröffentlicht (Vergleichsfaktoren HessenExternal Link).
Bei den Erbschaft- und Schenkungsteuerfaktoren handelt es sich jeweils um durchschnittliche Werte. Die Besonderheiten einer einzelnen Immobilie finden hierbei keine Beachtung. Diese Besonderheiten könnten in einer ungewöhnlichen Lage, in umfangreichen Baumängeln und -schäden oder auch in der Vermietungsproblematik liegen. Es besteht die Möglichkeit für den Steuerpflichtigen, durch ein Verkehrswertgutachten einen entsprechenden niedrigeren Wert nachzuweisen. Ein solches Gutachten kann vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main erstellt werden. Wir beraten Sie in einem solchen Fall und bieten Ihnen einen kostenfreien Beratungstermin an. Vorteilhaft ist es, wenn Sie zu diesem Termin die entsprechenden Daten der Immobilie sowie den Bescheid des Finanzamtes über den Bedarfswert parat haben.
Wichtig für die Beauftragung von Leistungen: Wir bieten die Erstellung von fachlichen Stellungnahmen an. Dieses Produkt kommt für Sie in Frage, wenn Sie eine schriftliche Darstellung des Bedarfswertes wünschen, z.B. wenn Sie überlegen, eine Immobilie zu verschenken. Auf Antrag kann hier auch die Wertminderung durch z.B. ein Nießbrauchrecht bestimmt werden. Bitte wählen Sie hierzu das Antragsformular: "Antrag Stellungnahme".
Sofern Sie einen Bescheid über die Feststellung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vom Finanzamt erhalten haben, und Ihnen der Bedarfswert zu hoch erscheint, dann besteht nur bei Eigentumswohnungen oder Reihenhäusern ggf. die Möglichkeit einen objektspezifischen Vergleichspreis (Wert i.S.d. § 183 Abs. 1 BewG) zu ermitteln. Wir bitten Sie, uns hierzu zunächst zu kontaktieren.
Über die mögliche Höhe der Gebühren kann Ihnen die Geschäftsstelle Auskünfte geben.
Stand: Januar 2025