Grundsteuer
Informationen zur Grundsteuerreform
Die
neue Grundsteuer wird erst ab dem Jahr 2025 umgesetzt. Alle Eigentümerinnen und
Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung müssen aber
bereits 2022 eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen, die einige
wenige Daten umfasst. Aus diesen Angaben (wie
z.B. den Grundstücks- und Wohnflächen) und den vom Finanzamt automatisch beigesteuerten Faktoren und
Steuermesszahlen wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Dieser
Messbetrag wird ab 2025 von den örtlichen Gemeinden mit dem dann geltenden
örtlichen Grundsteuerhebesatz multipliziert, um die Höhe der Grundsteuer zu berechnen.
Das Land Hessen weicht im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei der Berechnung des Grundsteuermessbetrages vom Bundesmodell ab. Hessenweit gilt das sogenannte Flächen-Faktor-Verfahren. Bestandteil dieses Verfahrens ist der sogenannte „durchschnittliche Bodenrichtwert der Gemeinde“. Dieser wird in Hessen zentral für alle Städte und Gemeinden durch die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse Hessen ermittelt. Für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main wurde der durchschnittliche Bodenrichtwert mit 1.873 €/m² festgelegt (Staatsanzeiger HessenExternal Link, Nr. 24/2022, S. 691 ff.).
Der durchschnittliche Bodenrichtwert sowie der Bodenrichtwert eines Grundstücks werden automatisiert von der Finanzverwaltung den Grundstücken zugeordnet und müssen nicht von Ihnen ermittelt werden. Wenn Sie sich jedoch über den Bodenrichtwert informieren möchten, können Sie die aktuellen Bodenrichtwerte für Frankfurt am Main (Stichtag 01.01.2022), wie auch ältere Jahrgänge (bis 2010) im Geoportal Frankfurt unter GeoPortal FrankfurtExternal Link abrufen.
Welche
Daten Sie dem Finanzamt im Rahmen der Erklärungsabgabe zum
Grundsteuermessbetrag mitteilen müssen, können Sie den Checklisten auf der
Seite der Finanzämter entnehmen (Informationen GrundsteuerExternal Link).
Auf diesen Seiten finden Sie auch weitergehende Informationen zu den
Grundsteuerarten sowie eine ausführliche FAQ zu allen Fragen rund um die
Grundsteuer.
Im Internet können Sie unter GDS HessenExternal Link kostenlos einen Flurstücksnachweis für Ihren Grundbesitz einsehen. Er enthält Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage bzw. Adresse, Grundstücksgröße und Grundbuchblattnummer. Diese Angaben benötigen Sie für Ihre Erklärung zum Grundsteuermessbetrag.
Eine endgültige Berechnung der neuen Grundsteuer kann erst erfolgen, wenn die neuen Hebesätze im Laufe des Jahres 2024 durch die Stadt Frankfurt am Main beschlossen wurden.