Grundsteuer

Grundsteuer

Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main

Grundsteuer

Informationen zur Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 umgesetzt. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung mussten aber bereits 2022 eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen, die einige wenige Daten umfasst. Aus diesen Angaben (wie z.B. den Grundstücks- und Wohnflächen) und den vom Finanzamt automatisch beigesteuerten Faktoren und Steuermesszahlen wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Dieser Messbetrag wird ab 2025 von den örtlichen Gemeinden mit dem dann geltenden örtlichen Grundsteuerhebesatz multipliziert, um die Höhe der Grundsteuer zu berechnen.

Das Land Hessen weicht im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei der Berechnung des Grundsteuermessbetrages vom Bundesmodell ab. Hessenweit gilt das sogenannte Flächen-Faktor-Verfahren. Bestandteil dieses Verfahrens ist der sogenannte „durchschnittliche Bodenrichtwert der Gemeinde“. Dieser wurde in Hessen zentral für alle Städte und Gemeinden durch die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse Hessen ermittelt. Für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main wurde der durchschnittliche Bodenrichtwert mit 1.873 €/m² festgelegt (Staatsanzeiger Hessen, Nr. 24/2022, S. 691 ff.External Link).

 

Der durchschnittliche Bodenrichtwert sowie der Bodenrichtwert eines Grundstücks wurde automatisiert von der Finanzverwaltung den Grundstücken zugeordnet. Wenn Sie sich über den Bodenrichtwert informieren möchten, können Sie die  für die Ermittlung der Grundsteuer maßgeblichen Bodenrichtwerte für Frankfurt am Main (Stichtag 01.01.2022) im GeoPortal Frankfurt abrufen (Bodenrichtwerte 2022 im Geoportal FrankfurtExternal Link).

Stand: Januar 2025

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